Verbuchung von Studien- und Prüfungsleistungen


Mit der Selbstbedienungsfunktion "Leistungsübersicht" können Sie überprüfen, welche Studien- und Prüfungsleistungen Sie bereits erbracht haben bzw. welche dieser Leistungen dem Prüfungsamt vorliegen.

Das Prüfungsamt der Gemeinsamen Kommission "verbucht" die von Ihnen erfolgreich erbrachten Leistungen, sobald die betreffenden Lehrenden Ihre Leistungen begutachtet und die entsprechende Leistungsdokumentation vorgelegt haben.


Erfahrungsgemäß sind die Studienleistungen und studienbegleitenden Prüfungsleistungen bis zum Ende der 3. Vorlesungswoche des Folgesemesters vollständig "verbucht".
Wenn Leistungen am Freitag der 3. Vorlesungswoche des folgenden Semesters nicht dokumentiert sein sollten, wenden Sie sich bitte an den Bachelor- bzw. Master- bzw. Lehramtsbeauftragten des betreffenden Studienfaches.

 

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