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Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)* vom 25.11. 2011 in der aktuellen Fassung

Der Text dieser Prüfungsordnung wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbeabsichtigt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die, bei der Gemeinsamen Kommission einsehbaren, amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Freiburg im Breisgau veröffentlichten Satzungen.

I.     Fachspezifische Bestimmungen für die Hauptfächer (Anlage B I)

 

II.     Fachspezifische Bestimmungen für die Nebenfächer (Anlage B II)



 

* Amtliche Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau vom 25.11.2011, 18.05.2012, 28.09.2012, 14.12.2012, 25.06.2013, 30.09.2013, 13.12.2013, 30.09.2014, 27.03.2015, 21.12.2015, 30.09.2016, 24.04.2018, 29.03.2019, 23.04.2021, 30.09.2021 und 07.12.2022

** Gilt nur für Studierende, die ihr B.A.-Studium in diesen Fächern an der Albert-Ludwigs-Universität vor dem WS 2012/13 aufgenommen haben.

*** Gilt nur für Studierende, die ihr B.A.-Studium in diesen Fächern an der Albert-Ludwigs-Universität vor dem WS 2013/14 aufgenommen haben.

**** Gilt nur für Studierende, die ihr B.A.-Studium in diesen Fächern an der Albert-Ludwigs-Universität vor dem WS 2015/16 aufgenommen haben.
 
***** Gilt nur für Studierende, die ihr B.A.-Studium in diesen Fächern an der Albert-Ludwigs-Universität vor dem WS 2016/17 aufgenommen haben.
 
****** Gilt nur für Studierende, die ihr B.A.-Studium in diesen Fächern an der Albert-Ludwigs-Universität vor dem WS 2021/22 aufgenommen haben.
 
******* Gilt nur für Studierende, die ihr B.A.-Studium in diesen Fächern an der Albert-Ludwigs-Universität vor dem WS 2023/24 aufgenommen haben.

 

 

 

 

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