Magisterprüfungsordnung

  
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Katholische Theologie: Praktische Theologie II


 
Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Abschluß des Magisterstudienganges der Philosophischen Fakultäten (Magister Artium) vom 06.September 1995 - Anlage C
 

Der oder die Studierende wählt im Hauptfach eines der folgenden Fachgebiete als Studien- und Prüfungsschwerpunkt, im Nebenfach als Prüfungsschwerpunkt: Caritaswissenschaft und Christliche Sozialarbeit, Christliche Gesellschaftslehre, Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte.
Die Prüfung wird von einem Vertreter des gewählten Schwerpunktfachgebietes abgenommen.
 

§ 1 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Hauptfach
1. Zwischenprüfung
2. Erfolgreiche Teilnahme an vier Hauptseminaren, von denen zwei aus dem Schwerpunktfachgebiet und zwei aus den anderen der oben genannten Fachgebieten der Praktischen Theologie II sein müssen.

(2) Nebenfach
1. Zwischenprüfung
2. Erfolgreiche Teilnahme an drei Hauptseminaren, von denen jeweils eines aus den drei oben genannten Fachgebieten der Praktischen Theologie II sein muß.
 

§ 2 Prüfungsanforderungen

Hauptfach (Vierstündige Klausur und mündliche Prüfung) und Nebenfach (Dreistündige Klausur und mündliche Prüfung)

Kenntnisse der folgenden Themenbereiche:
1. Im Schwerpunktfachgebiet "Caritaswissenschaft und Christliche Sozialarbeit":
a) Grundfragen: Theologie, Geschichte und Organisation der Caritas; Caritastheorie und -praxis am Beispiel eines Handlungsfeldes christlicher Sozialarbeit.
b) im Hauptfach zusätzlich: Caritastheorie und Praxis an einem weiteren, frei zu wählenden Handlungsfeld.
2. Im Schwerpunktfachgebiet "Christliche Gesellschaftslehre":
a) Grundlagen der Christlichen Gesellschaftslehre; Kenntnis eines gesellschaftlichen Teilbereichs (Wirtschafts-, Arbeits-, Staats-, Familienethik); Lösungsversuche der Sozialen Frage.
b) im Hauptfach zusätzlich: Kenntnis von zwei der genannten gesellschaftlichen Teilbereiche.
3. Im Schwerpunktfachgebiet "Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte":
a) Kenntnisse kirchenrechtlicher Grundnormen, der kirchlichen Organisationsstrukturen, der rechtlichen Ausgestaltung der Sakramente und des Verhältnisses Staat und Kirche; Grundkenntnisse der kirchlichen Quellen- und Institutionengeschichte.
b) im Hauptfach zusätzlich: Kenntnisse der rechtlichen Ausgestaltung des Verhältnisses von Staat und Kirche.
 

§ 3 Studienumfang

Das für den erfolgreichen Abschluß des Studiums erforderliche Lehrangebot beträgt im Hauptfach höchstens 60 SWS, im Nebenfach höchstens 40 SWS.


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