Islamwissenschaft: Arabisch

(Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach) (nur in Verbindung mit "Islamwissenschaft: Persisch und Türkisch" oder mit "Altorientalischer Philologie")

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Haupt- und Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Proseminar "Religion und Kultur des Islams" (ZP) oder am Proseminar "Geschichte und Geographie der islamischen Welt" (ZP).

 

 

 

II. Zwischenprüfung

 

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Prüfung wird in Haupt- und Nebenfach teils punktuell, teils studienbegleitend durchgeführt.

 

 

§ 2 Durchführung der Prüfung

 

(1) Hauptfach

Der punktuelle Teil der Prüfung besteht aus einer Klausur von 90 Minuten Dauer. In der Klausur ist ein arabischer Text ins Deutsche zu übersetzen und ein bestimmter Teil daraus wissenschaftlich zu transkribieren. Erlaubte Hilfsmittel werden angegeben.

Für den studienbegleitenden Teil der Prüfung erbringt der oder die Kandidat/in individuelle und von dem bzw. der Veranstaltungsleiter/in als Teil der Zwischenprüfung bescheinigte Leistungen aus den beiden Proseminaren "Religion und Kultur des Islams" und "Geschichte und Geographie der islamischen Welt".

(2) Nebenfach

Der punktuelle Teil der Prüfung besteht aus einer Klausur von 90 Minuten Dauer. In der Klausur ist ein arabischer Text ins Deutsche zu übersetzen und ein bestimmter Teil daraus wissenschaftlich zu transkribieren. Erlaubte Hilfsmittel werden angegeben.

Für den studienbegleitenden Teil der Prüfung erbringt der oder die Kandidat/in individuelle und von dem bzw. der Veranstaltungsleiter/in als Teil der Zwischenprüfung bescheinigte Leistungen aus einem der beiden Proseminare "Religion und Kultur des Islams" oder "Geschichte und Geographie der islamischen Welt".

 

 

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

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