Katholische Theologie: Philosophie der Religion und des Christentums

(Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug) * - Anlage C

 

Der oder die Studierende wählt im Hauptfach eines der folgenden Fachgebiete als Studienschwerpunkt, im Nebenfach als Studien- und Prüfungsschwerpunkt: Religionsgeschichte, Christliche Religionsphilosophie, Fundamentaltheologie, Quellenkunde der Theologie des Mittelalters.

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Pro- oder Hauptseminar im Schwerpunktfachgebiet (ZP).

 

 

II. Zwischenprüfung

 

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird im Haupt- und im Nebenfach punktuell durchgeführt.

 

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

(1) Hauptfach

1. Sprachkenntnisse

Latinum oder Sprachkenntnisse, die mindestens den Anforderungen des Latinums entsprechen. Wird das Fachgebiet Religionsgeschichte als Schwerpunkt gewählt, kann das Latinum durch nachgewiesene Sprachkenntnisse aus dem Bereich einer außerchristlichen Weltreligion ersetzt werden.

2. Erfolgreiche Teilnahme an drei Pro- oder Hauptseminaren in Katholischer Theologie, von denen eines aus dem Gebiet Philosophie und wenigstens eines aus dem gewählten Schwerpunktfachgebiet sein muss, während eines aus einem anderen Gebiet der Systematischen Theologie sein kann.

(2) Nebenfach

1. Sprachkenntnisse

Latinum oder Sprachkenntnisse, die mindestens den Anforderungen des Latinums entsprechen. Wird das Fachgebiet Religionsgeschichte als Schwerpunkt gewählt, kann das Latinum durch nachgewiesene Sprachkenntnisse aus dem Bereich einer außerchristlichen Weltreligion ersetzt werden.

2. Erfolgreiche Teilnahme an drei Pro- oder Hauptseminaren in Katholischer Theologie, von denen eines aus dem Gebiet Philosophie und wenigstens eines aus dem gewählten Schwerpunktfachgebiet sein muss, während eines aus einem anderen Gebiet der Systematischen Theologie sein kann.

 

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

(1) Hauptfach

1. Die punktuelle Prüfung besteht aus drei mündlichen Teilprüfungen von jeweils etwa zwanzig Minuten Dauer, die

sich auf folgende Fachgebiete beziehen:

a) Einführung in das Alte Testament oder Einführung in das Neue Testament,

b) Kirchengeschichte

c) Religionsphilosophie oder Theologische Propädeutik

Die drei Teilprüfungen müssen zum gleichen Prüfungstermin abgelegt werden.

2. Die Teilprüfungen beziehen sich auf folgende Inhalte:

a) Einführung in das Alte Testament: Einleitung in das Alte Testament; Umwelt und Zentralthemen des Alten Testaments oder Einführung in das Neue Testament: Einleitung in das Neue Testament; Umwelt und Zentralthemen des Neuen Testaments

b) Kirchengeschichte: Kenntnis dreier Schwerpunkte (im Sinne exemplarischer Vorgänge) aus verschiedenen Epochen der Kirchengeschichte

c) Religionsphilosophie: Religionsphilosophie (philosophische Begründung der Religion und philosophische Gotteslehre), Grundlegung einer philosophischen Anthropologie und Ethik, Grundfragen der Erkenntnislehre und Wissenschaftstheorie, die philosophische Situation der Gegenwart und ihre philosophiegeschichtlichen Bedingungen in der Neuzeit oder Theologische Propädeutik: Ausgewählte Grundkenntnisse in den Themenbereichen Gott, Jesus Christus, Kirche

(2) Nebenfach

1. Die punktuelle Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von etwa dreißig Minuten Dauer in dem als Schwerpunkt gewählten Fachgebiet.

2. Sie bezieht sich auf folgende Inhalte:

a) Im Schwerpunktfachgebiet Religionsgeschichte: Kenntnisse der Wissenschaftsgeschichte des Faches und der Grundzüge dreier großer Religionen (aus Buddhismus, Hinduismus, Islam, Judentum) und der gegenwärtigen Diskussion einer Theologie der Religionen.

b) Im Schwerpunktfachgebiet Christliche Religionsphilosophie: Religionsphilosophie (philosophische Begründung der Religion und philosophische Gotteslehre), Grundlegung einer philosophischen Anthropologie und Ethik, Grundfragen der Erkenntnislehre und Wissenschaftstheorie, die philosophische Situation der Gegenwart und ihre philosophiegeschichtlichen Bedingungen in der Neuzeit

c) Im Schwerpunktfachgebiet Fundamentaltheologie: Kenntnisse in folgenden Problembereichen: Verhältnis von Theologie und Philosophie; historische Verantwortung des Christusglaubens; Grundlagen kirchlicher Autorität

d) Im Schwerpunktfachgebiet Quellenkunde der Theologie des Mittelalters: Kenntnisse der Grundprobleme der Theologie und Philosophie des Mittelalters und der frühen Neuzeit; Vertrautheit mit den Hauptwerken zweier theologischer Schriftsteller dieser Epoche

 

 

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

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