Geschichte der Medizin

(Abschluss Magisterprüfung, Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug) * - Anlage B

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar mit Tutorat in Geschichte der Medizin (ZP), Nachweis der Teilnahme an einem Beratungsgespräch. 

 

 

 

II. Zwischenprüfung

 

§ 1 Art der Prüfung

Die Zwischenprüfung wird punktuell durchgeführt.
 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an
1. einem Proseminar in Geschichte der Medizin
2. einer zweistündigen Übung aus dem Bereich der Geschichte der Medizin
(2) spezifische, für das Studium der Geschichte der Medizin erforderliche Kenntnisse in einer modernen Fremdsprache; der Nachweis dieser Kenntnisse erfolgt durch eine Sprachklausur im Proseminar
 

§ 3 Ergänzungsleistungen bis zum Abschluss der Zwischenprüfung


(1) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar in Neuerer, Neuester, Mittelalterlicher, Alter, Osteuropäischer Geschichte oder Wirtschafts- und Sozialgeschichte
(2) Nachweis von Kenntnissen in einer weiteren modernen Fremdsprache gemäß den unten gegebenen Hinweisen
 

§ 4 Durchführung der Prüfung


Die Prüfung ist mündlich; sie dauert etwa dreißig Minuten und erfolgt über ein mit dem oder der Prüfer/in vereinbartes Sachgebiet der Geschichte der Medizin.
Die Prüfung beschränkt sich jedoch nicht auf das Abfragen von Spezialkenntnissen aus den von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten besuchten Lehrveranstaltungen. Es ist das Ziel der Prüfung, das fachspezifische Problemverständnis und die kritische Denkfähigkeit der Kandidatin bzw. des Kandidaten zu ermitteln.
 
 

Hinweise:

(1) Beim Studium des Faches Geschichte der Medizin in Haupt-/Nebenfach-Kombination mit einem der übrigen historischen Fächer (Alte, Mittelalterliche, Neuere und Neueste, Osteuropäische Geschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie Historische Hilfswissenschaften) kann eines der Proseminare in beiden historischen Fächern auf die erforderlichen Leistungsnachweise angerechnet werden.
(2) Erforderliche Kenntnisse in einer modernen Fremdsprache (gem. § 3 Abs. 2) werden nachgewiesen:
- durch eine mindestens ausreichende Note im Reifezeugnis oder
- durch den Nachweis von Unterricht mit mindestens ausreichenden Noten in vier aufeinanderfolgenden Halbjahren der Oberstufe oder
- durch vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise oder
- durch eine zusätzliche Sprachklausur im Proseminar oder
- ersatzweise durch das Graecum oder das Latinum
 
 
 

* Die Änderungssatzung tritt am 1. Oktober 2001 in Kraft.
 Die Orientierungsprüfung ist von allen Studierenden abzulegen, die mit dem Studium dieses Teilstudienganges (= Faches) im SS 2000 oder später begonnen haben bzw. beginnen (1. Fachsemester). Studierende, die zum WS 2000/01 oder später aufgrund anerkannter Studienleistungen bei Hochschul-wechsel und/oder Wechsel des Studienganges und/oder Wechsel des Studienfaches in das 2. oder ein höheres Fachsemester eingestuft werden, müssen die Orientierungsprüfung nur dann ablegen, wenn die Zwischenprüfung in diesem Fach noch nicht abgelegt bzw. als gleichwertig anerkannt wurde.

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