Indologie

(Abschluss Magisterprüfung und Promotion, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

Studierende, die ihr Studium im Fach Indologie vor dem 01.10.2005 aufgenommen haben, können die Orientierungsprüfung längstens bis zum 31.03.2007 gemäß den fachspezifischen Bestimmungen der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung vom 11.09.2002 ablegen.

Studierende, die ihr Studium im Fach Indologie vor dem 01.10.2005 aufgenommen haben, können die Zwischenprüfung längstens bis zum 30.09.2008 gemäß den fachspezifischen Bestimmungen der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung vom 11.09.2002 ablegen.

 

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.


Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000 * - Anlage B

 

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Haupt- und Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Proseminar "Sanskrit für Fortgeschrittene" (ZP) oder am Proseminar "Hindi für Fortgeschrittene" (ZP).

 

 

 

II. Zwischenprüfung

 

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird in Haupt- und Nebenfach punktuell durchgeführt.

 

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Proseminaren.

 

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

(1) Die Prüfung besteht aus einer Klausur und einer mündlichen Prüfung.

(2) Die Klausur dauert 120 Minuten. Vorgelegt wird ein leichter Sanskrittext aus der Erzählungsliteratur (z.B. aus dem Mahabharate), zu dessen Übersetzung Wörterbücher, aber keine Grammatiken benutzt werden dürfen.

(3) Die mündliche Prüfung dauert etwa 30 Minuten. Als Prüfungsstoff kommt in Betracht:

1. Grammatik des Sanskrit,

2. indische Literatur- und Religionsgeschichte sowie die wichtigsten Daten der indischen politischen Geschichte,

3. Grundkenntnisse in wenigstens einer anderen indischen Sprache, z.B. Pali oder Hindi.

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