Informatik

(Abschluss Magisterprüfung, Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug) * - Anlage C 

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Übung zur Grundvorlesung "Einführung in die Informatik I" 

 

 

 

II. Zwischenprüfung

 

§ 1 Art der Prüfung

Die Zwischenprüfung wird punktuell durchgeführt.
 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

1. Schein über die erfolgreiche Teilnahme an der Übung zur Grundvorlesung "Einführung in die Informatik I"
2. Schein über die erfolgreiche Teilnahme an der Übung zur Grundvorlesung "Einführung in die Informatik II"
3. Schein über die erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar oder Praktikum
 

§ 3 Durchführung der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von etwa dreißig Minuten Dauer.
Erwartet werden Kenntnisse im Umfang des Stoffes der beiden Vorlesungen "Einführung in die Informatik I" und "Einführung in die Informatik II" mit Übungen und zwei weiterer Vorlesungen mit Übungen (Gesamtumfang 20 Semesterwochenstunden).

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

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