Philosophie/Ethik

Philosophie (Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach) Philosophie/Ethik (Abschluss Staatsexamen, Hauptfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

I. Orientierungsprüfung

 

Haupt- und Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar (ZP)

 

II. Zwischenprüfung

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird im Hauptfach punktuell, im Nebenfach wahlweise entweder studienbegleitend oder teils studienbegleitend, teils punktuell durchgeführt.

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

Hauptfach

(1) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den folgenden Lehrveranstaltungen

1. Proseminar "Logik"

2. Proseminar "Interpretationskurs über einen klassischen Text der Philosophie"

3. Proseminar Philosophie nach Wahl der/des Studierenden

(2) Latinum oder Graecum

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

(1) Hauptfach

Die Prüfung besteht aus einer Klausur von 240 Minuten Dauer und einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer.

Die Prüfungsthemen aus mindestens zwei Bereichen werden von dem oder der Prüfer/in nach Gesprächen mit dem Kandidaten bzw. der Kandidatin gestellt. In der Klausur, in der eines von mindestens zwei zur Wahl gestellten Themen zu bearbeiten ist, werden das fachspezifische Problemverständnis und die Darstellungsfähigkeit des Kandidaten bzw. der Kandidatin geprüft. Die mündliche Prüfung geht von den vereinbarten Spezialgebieten aus, muss sich aber nicht auf diese beschränken. Geprüft wird, außer den bezüglich der Klausur genannten Fähigkeiten, die geistige Beweglichkeit in einer philosophischen Untersuchung und Diskussion.

(2) Nebenfach

Der Kandidat oder die Kandidatin wählt, ob er bzw. sie die Zwischenprüfung in Form einer studienbegleitenden oder in Form einer teils studienbegleitenden, teils punktuellen Prüfung ablegen möchte.

1. Studienbegleitende Prüfung

Der oder die Kandidat/in erbringt jeweils eine individuelle und von dem bzw. der Lehrveranstaltungsleiter/in als Teil der Zwischenprüfung bescheinigte Leistung in drei Proseminaren, darunter ein Interpretationskurs über einen klassischen Text der Philosophie.

2. Teils studienbegleitende, teils punktuelle Prüfung

a)Studienbegleitender Teil

Der oder die Kandidat/in erbringt jeweils eine individuelle und von dem bzw. der Lehrveranstaltungsleiter/in als Teil der Zwischenprüfung bescheinigte Leistung in zwei Proseminaren, darunter ein Interpretationskurs über einen klassischen Text der Philosophie.

b) Punktueller Teil

In der etwa 30-minütigen mündlichen Prüfung wird von dem bzw. der Prüfer/in nach Gesprächen mit dem Kandidaten bzw. der Kandidatin mindestens ein Prüfungsthema gestellt; die Prüfung muss sich aber nicht darauf beschränken. Geprüft werden das fachspezifische Problemverständnis des Kandidaten bzw. der Kandidatin, seine bzw. ihre Darstellungsfähigkeit und seine bzw. ihre geistige Beweglichkeit in einer philosophischen Untersuchung und Diskussion.

 

§ 4 Ergänzunsleistungen bis zum Abschluss der Zwischenprüfung

 

Nebenfach

Latinum oder Graecum

 

 

* Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

Studierende, die ihr Studium im Fach Philosophie bzw. Philosophie/Ethik vor dem 01.04.2003 aufgenommen haben, können die Zwischenprüfung auf Antrag längstens bis zum 31.03.2006 gemäß den fachspezifischen Bestimmungen der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung vom 22.09.2000 ablegen.

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