Physik
(Abschluss Magisterprüfung, Nebenfach)
Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug) * - Anlage C
I. Orientierungsprüfung
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung zur Vorlesung Experimentalphysik I (ZP) oder zur Vorlesung Experimentalphysik II (ZP).
II. Zwischenprüfung
§ 1 Art der Prüfung
Die Zwischenprüfung wird punktuell durchgeführt.
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:
(1) Übungen zur Vorlesung "Einführung in die Physik mit Experimenten für Physiker und Mathematiker" I oder II
(= Rechenpraktikum I oder II)
(2) Übungen zur Vorlesung "Einführung in die theoretische Physik I" (= Theoretisch-Physikalisches Praktikum I)
(3) Kleines Physikalisches Praktikum für Naturwissenschaftler ohne Mediziner
(4) Übungen zur mathematischen Vorlesung "Analysis I"
§ 3 Durchführung der Prüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von etwa dreißig Minuten Dauer.
Es werden Kenntnisse im Umfang des Stoffes folgender Vorlesungen erwartet:
- Einführung in die Physik mit Experimenten für Physiker und Mathematiker I und II
- Einführung in die theoretische Physik I
* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.