Physik

(Abschluss Magisterprüfung, Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug) * - Anlage C

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung zur Vorlesung Experimentalphysik I (ZP) oder zur Vorlesung Experimentalphysik II (ZP). 

 

 

 

II. Zwischenprüfung

 

§ 1 Art der Prüfung

Die Zwischenprüfung wird punktuell durchgeführt.

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:

(1) Übungen zur Vorlesung "Einführung in die Physik mit Experimenten für Physiker und Mathematiker" I oder II
(= Rechenpraktikum I oder II)
(2) Übungen zur Vorlesung "Einführung in die theoretische Physik I" (= Theoretisch-Physikalisches Praktikum I)
(3) Kleines Physikalisches Praktikum für Naturwissenschaftler ohne Mediziner
(4) Übungen zur mathematischen Vorlesung "Analysis I"
 

§ 3 Durchführung der Prüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von etwa dreißig Minuten Dauer.
Es werden Kenntnisse im Umfang des Stoffes folgender Vorlesungen erwartet:
- Einführung in die Physik mit Experimenten für Physiker und Mathematiker I und II
- Einführung in die theoretische Physik I
 
 
 

    * Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

Benutzerspezifische Werkzeuge