Katholische Theologie: Praktische Theologie II

(Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug) * - Anlage C

 

Der oder die Studierende wählt im Hauptfach eines der folgenden Fachgebiete als Studienschwerpunkt, im Nebenfach als Studien- und Prüfungsschwerpunkt: Caritaswissenschaft und Christliche Sozialarbeit, Christliche Gesellschaftslehre, Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Pro- oder Hauptseminar aus dem Gebiet der Praktischen Theologie.

 

 

II. Zwischenprüfung

 

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird im Haupt- und im Nebenfach punktuell durchgeführt.

 

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

(1) Hauptfach

1. Sprachkenntnisse

Latinum oder Sprachkenntnisse, die mindestens den Anforderungen des Latinums entsprechen.

2. Erfolgreiche Teilnahme an drei Pro- oder Hauptseminaren in Katholischer Theologie, von denen eines aus dem Gebiet der Praktischen Theologie sein muss.

(2) Nebenfach

1. Sprachkenntnisse:

Latinum oder Sprachkenntnisse, die mindestens den Anforderungen des Latinums entsprechen.

2. Erfolgreiche Teilnahme an zwei Proseminaren in Katholischer Theologie, von denen eines aus dem Gebiet der Praktischen Theologie sein muss.

 

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

(1) Hauptfach

1. Die punktuelle Prüfung besteht aus drei mündlichen Teilprüfungen von jeweils etwa zwanzig Minuten Dauer, die

sich auf folgende Fachgebiete beziehen:

a) Einführung in das Alte Testament oder Einführung in das Neue Testament,

b) Kirchengeschichte

c) Religionsphilosophie oder Theologische Propädeutik

Die drei Teilprüfungen müssen zum gleichen Prüfungstermin abgelegt werden.

2. Die Teilprüfungen beziehen sich auf folgende Inhalte:

a) Einführung in das Alte Testament: Einleitung in das Alte Testament; Umwelt und Zentralthemen des Alten Testaments oder Einführung in das Neue Testament: Einleitung in das Neue Testament; Umwelt und Zentralthemen des Neuen Testaments

b) Kirchengeschichte: Kenntnis dreier Schwerpunkte (im Sinne exemplarischer Vorgänge) aus verschiedenen Epochen der Kirchengeschichte

c) Religionsphilosophie: Religionsphilosophie (philosophische Begründung der Religion und philosophische Gotteslehre), Grundlegung einer philosophischen Anthropologie und Ethik, Grundfragen der Erkenntnislehre und Wissenschaftstheorie, die philosophische Situation der Gegenwart und ihre philosophiegeschichtlichen Bedingungen in der Neuzeit oder Theologische Propädeutik: Ausgewählte Grundkenntnisse in den Themenbereichen Gott, Jesus Christus, Kirche

(2) Nebenfach

1. Die punktuelle Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von etwa dreißig Minuten Dauer. Der oder die Studierende wählt eines der folgenden Fachgebiete als Prüfungsschwerpunkt: Caritaswissenschaft und Christliche Sozialarbeit, Christliche Gesellschaftslehre, Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte

2. Die Prüfung bezieht sich auf folgende Inhalte:

a) Im Schwerpunktfachgebiet Caritaswissenschaft und Christliche Sozialarbeit: Theologische Begründung der Caritas, Selbstverständnis und Organisation

b) Im Schwerpunktfachgebiet Christliche Gesellschaftslehre: Grundlagen der Christlichen Gesellschaftslehre, insbesondere Personalität, Solidarität, Gemeinwohl und soziale Gerechtigkeit

c) Im Schwerpunktfachgebiet Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte: Kenntnisse kirchenrechtlicher Grundnormen und des kirchlichen Verfassungsrechts

 

 

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

Benutzerspezifische Werkzeuge