Völkerkunde

(Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Haupt- und Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Seminar (ZP).

 

 

II. Zwischenprüfung

 

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird in Haupt- und Nebenfach punktuell durchgeführt.

 

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

(1) Hauptfach

1. erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar zur praktischen Methodenlehre und an drei weiteren Seminaren

2. bei Ausrichtung auf materielle Kultur mindestens eine Museumsexkursion

3. Lesekenntnisse des Englischen und einer weiteren modernen Fremdsprache wie z.B. Französisch, Spanisch, Russisch oder Arabisch, nachzuweisen durch das Reifezeugnis oder durch vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise

(2) Nebenfach

1. erfolgreiche Teilnahme an zwei Seminaren

2. bei Ausrichtung auf materielle Kultur mindestens eine Museumsexkursion

3. Lesekenntnisse des Englischen und einer weiteren modernen Fremdsprache wie z.B. Französisch, Spanisch, Russisch oder Arabisch, nachzuweisen durch das Reifezeugnis oder durch vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise

 

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

Die mündliche Prüfung dauert ca. 30 Minuten. Der oder die Kandidat/in soll Kenntnisse der Wissenschaftsgeschichte und Methodenlehre des Faches sowie Kenntnisse in je einem Regionalgebiet und einem Sachgebiet nachweisen, das er oder sie aus den unter Absatz 1 und 2 aufgeführten Bereichen auswählen darf.

- Im Hauptfach werden höhere Anforderungen gestellt als im Nebenfach.

(1) Grundkenntnisse aus einem regional abgegrenzten Bereich:

1. Schwarzafrika (Afrika südlich der Sahara)

2. Nordafrika und Vorderer Orient

3. Zentralasien

4. Südasien

5. Südostasien

6. Australien

7. Ozeanien

8. Südamerika

9. Mittelamerika

10. Nordamerika

11. Polarvölker (Inuit, Sami, Sibirier, Indianer der Arktis)

(2) Grundkenntnisse in einem Sachgebiet:

1. Wirtschaftsethnologie

2. Ethnosoziologie

3. Religionsethnologie

4. Politikethnologie

5. Genderforschung

6. Interkulturalitätsforschung

7. Materielle Kultur

8. Repräsentationsformen von Kultur

9. Europäische Expansion und Ethnohistorie

 

 

 

 

 

* Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

 

Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

Studierende, die ihr Studium im Fach Völkerkunde vor dem 01.04.2003 aufgenommen haben, können die Zwischenprüfung auf Antrag längstens bis zum 31.03.2006 gemäß den fachspezifischen Bestimmungen der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung vom 22.09.2000 ablegen.

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