Promotionsordnung

Der Text dieser Prüfungsordnung wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbeabsichtigt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die, bei der Gemeinsamen Kommission einsehbaren, amtlich bekanntgemachten, das heißt im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums bzw. in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Freiburg im Breisgau veröffentlichten Satzungen.

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