Altorientalische Philologie

(Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug) * - Anlage B

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Haupt- und Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Proseminar "Akkadische Gesetzestexte" (ZP) oder am Proseminar "Bau- und Weihinschriften der neusumerischen Zeit" (ZP).

 

 

II. Zwischenprüfung

 

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird im Haupt- und Nebenfach punktuell durchgeführt.

 

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

(1) Hauptfach

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je drei Proseminaren im Akkadischen und Sumerischen; dabei kann eines der Proseminare durch ein Hauptseminar ersetzt werden

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar in Vorderasiatischer Archäologie

(2) Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei sumerischen und einem akkadischen oder an drei akkadischen Proseminaren; dabei kann das dritte akkadische Proseminar durch ein Hauptseminar ersetzt werden

 

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

(1) Hauptfach

1. Die Prüfung besteht aus zwei Klausuren von je 90 Minuten und einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer.

2. Die Klausuren betreffen Umschrift und Übersetzung je eines Keilschrifttextes, davon einer in akkadischer Sprache, nebst grammatikalischen Erklärungen. Die Auswahl der Texte erfolgt nach Maßgabe der in den Proseminaren behandelten Textgattungen.

3. Die mündliche Prüfung hat Sachfragen nach Maßgabe der besuchten Lehrveranstaltungen und der beim Orientalischen Seminar erhältlichen Leseliste zum Gegenstand.

4. Im Hauptfach ist die Aufgabenstellung schwieriger als im Nebenfach.

(2) Nebenfach

1. Die Prüfung besteht aus einer Klausur von 90 Minuten und einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer.

2. Die Klausur betrifft die Übersetzung eines sumerischen oder akkadischen Textes nebst grammatikalischen Erklärungen.

3. Die mündliche Prüfung hat Sachfragen nach Maßgabe der besuchten Lehrveranstaltungen und der beim Orientalischen Seminar erhältlichen Leseliste zum Gegenstand.

4. Im Nebenfach ist die Aufgabenstellung weniger umfangreich und leichter als im Hauptfach.

 

 

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

Benutzerspezifische Werkzeuge