Katholische Theologie: Biblische und Historische Theologie

(Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug) * - Anlage C

 

Der oder die Studierende wählt im Hauptfach eines der folgenden Fachgebiete als Studienschwerpunkt, im Nebenfach als Studien- und Prüfungsschwerpunkt: Alttestamentliche Literatur, Neutestamentliche Literatur, Alte Kirchengeschichte und Patrologie, Mittlere und Neuere Kirchengeschichte.

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Pro- oder Hauptseminar aus dem Gebiet der Biblischen oder Historischen Theologie (ZP)

 

 

II. Zwischenprüfung

 

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird im Haupt- und im Nebenfach punktuell durchgeführt.

 

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

(1) Hauptfach

1. Sprachkenntnisse

Latinum oder Sprachkenntnisse, die mindestens den Anforderungen des Latinums entsprechen.

Wird im Hauptstudium das Schwerpunktfachgebiet Neutestamentliche Literatur oder Alte Kirchengeschichte und Patrologie gewählt, außerdem das Graecum oder Griechischkenntnisse, die zur Lektüre des Neuen Testaments befähigen.

Wird im Hauptstudium das Fachgebiet Alttestamentliche Literatur als Schwerpunkt gewählt, ist neben dem Latinum das Hebraicum nachzuweisen.

2. Erfolgreiche Teilnahme an drei Pro- oder Hauptseminaren in Katholischer Theologie, von denen eines aus dem Gebiet der Biblischen und Historischen Theologie sein muss.

(2) Nebenfach

1. Sprachkenntnisse Latinum oder Sprachkenntnisse, die mindestens den Anforderungen des Latinums entsprechen.

In den Schwerpunktfachgebieten Neutestamentliche Literatur und Alte Kirchengeschichte und Patrologie außerdem das Graecum oder Griechischkenntnisse, die zur Lektüre des Neuen Testaments befähigen.

Im Schwerpunktfachgebiet Alttestamentliche Literatur ist neben dem Latinum das Hebraicum nachzuweisen.

2. Erfolgreiche Teilnahme an zwei Pro- oder Hauptseminaren in Katholischer Theologie, von denen eines aus dem Gebiet der Biblischen und Historischen Theologie sein muss.

 

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

(1) Hauptfach

1. Die punktuelle Prüfung besteht aus drei mündlichen Teilprüfungen von jeweils etwa zwanzig Minuten Dauer, die sich auf folgende Fachgebiete beziehen:

a) Einführung in das Alte Testament oder Einführung in das Neue Testament,

b) Kirchengeschichte

c) Religionsphilosophie oder Theologische Propädeutik Die drei Teilprüfungen müssen zum gleichen Prüfungstermin abgelegt werden.

2. Die Teilprüfungen beziehen sich auf folgende Inhalte:

a) Einführung in das Alte Testament: Einleitung in das Alte Testament, Umwelt und Zentralthemen des Alten Testaments oder Einführung in das Neue Testament: Einleitung in das Neue Testament, Umwelt und Zentralthemen des Neuen Testaments

b) Kirchengeschichte: Kenntnis dreier Schwerpunkte (im Sinne exemplarischer Vorgänge) aus verschiedenen Epochen der Kirchengeschichte

c) Religionsphilosophie: Kenntnis der philosophischen Voraussetzungen von Religion und Christentum im Ausgang von der philosophischen Gotteslehre und in Auseinandersetzung mit älterer und besonders mit moderner Philosophie oder Theologische Propädeutik: Ausgewählte Grundkenntnisse in den Themenbereichen Gott, Jesus Christus, Kirche

(2) Nebenfach

1. Die punktuelle Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von etwa dreißig Minuten Dauer. Der oder die Studierende wählt eines der folgenden Fachgebiete als Prüfungsschwerpunkt: Alttestamentliche Literatur, Neutestamentliche Literatur, Alte Kirchengeschichte und Patrologie, Mittlere und Neuere Kirchengeschichte.

2. Die Prüfung bezieht sich auf folgende Inhalte:

a) Im Schwerpunktfachgebiet Alttestamentliche Literatur: Einleitung in das Alte Testament; Umwelt und Zentralthemen des Alten Testaments

b) Im Schwerpunktfachgebiet Neutestamentliche Literatur: Einleitung in das Neue Testament; Umwelt und Zentralthemen des Neuen Testaments

c) Im Schwerpunktfachgebiet Alte Kirchengeschichte und Patrologie: Grundkenntnisse der Gesamtepoche (Überblick) oder Kenntnis zweier Schwerpunkte (im Sinne exemplarischer Vorgänge) aus dem Bereich der Alten Kirche

d) Im Schwerpunktfachgebiet Mittlere und Neuere Kirchengeschichte: Kenntnis dreier Schwerpunkte (im Sinne exemplarischer Vorgänge) aus verschiedenen Epochen der Mittleren und Neueren Kirchengeschichte

 

 

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

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