Christliche Archäologie und byzantinische Kunstgeschichte

(Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

(1) Hauptfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Seminaren (ZP), Nachweis der Teilnahme an einem Beratungsgespräch.

(2) Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Seminar (ZP), Nachweis der Teilnahme an einem Beratungsgespräch.

 

 

 

II. Zwischenprüfung

 

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird im Haupt- und Nebenfach teils punktuell, teils studienbegleitend durchgeführt.

 

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

Vor Antritt der punktuellen Prüfung sind nachzuweisen:

(1) Hauptfach

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Seminaren im Fach Christliche Archäologie und byzantinische Kunstgeschichte durch benotete Scheine

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Seminar in einem der Fächer Patrologie, Alte Kirchengeschichte oder Liturgiegeschichte durch einen benoteten Schein

3. Teilnahme an mindestens zehn Exkursionstagen

4. Latinum

5. Kenntnisse des Griechischen (wahlweise Alt-, Bibel- oder Neugriechisch), nachzuweisen durch das Reifezeugnis, einen zweisemestrigen Kurs oder durch vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise

6. Lesekenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen, nachzuweisen durch das Reifezeugnis oder durch vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise

 

(2) Nebenfach

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Seminaren im Fach Christliche Archäologie und byzantinische Kunstgeschichte durch benotete Scheine

2. Teilnahme an mindestens fünf Exkursionstagen

3. Latinum

4. Lesekenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen, nachzuweisen durch das Reifezeugnis oder durch vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise

 

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

(1) Die Prüfung besteht aus einem studienbegleitenden schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung.

(2) Studienbegleitender Teil

Vor Antritt der punktuellen Prüfung erbringt der bzw. die Kandidat/in eine individuelle und von dem bzw. der Veranstaltungsleiter/in als Teil der Prüfung bescheinigte Leistung in einem Seminar im Fach Christliche Archäologie und byzantinische Kunstgeschichte.

(3) Punktueller Teil

Die mündliche Prüfung dauert etwa 30 Minuten; sie erfolgt in Form eines Gespräches über zwei größere Themenbereiche aus dem angebotenen Stoff der Lehrveranstaltungen, die mit dem oder der Prüfer/in vereinbart werden können.

Über die vereinbarten Themenbereiche hinaus werden Grundkenntnisse vorausgesetzt.

Im Gespräch soll der oder die Kandidat/in seine Fähigkeit nachweisen, Denkmäler methodisch zu erfassen und einzuordnen. Dazu wird ein Überblick über die grundlegende wissenschaftliche Literatur verlangt, aber auch Grundkenntnisse in Geschichte, Patrologie und Liturgie. Die Befähigung, lateinische oder griechische Quellen zu interpretieren, wird vorausgesetzt.

(4) Im Hauptfach werden höhere Anforderungen gestellt als im Nebenfach.

(5) Bei der Berechnung der Zwischenprüfungsnote werden die Note der studienbegleitenden Prüfungsleistung und die Note der mündlichen Prüfung jeweils 1-fach gewichtet.

 

 

* Inkrafttreten

Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

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