Italienisch

Romanische Philologie (Abschluss Staatsexamen, Hauptfach; Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Haupt- und Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:

Proseminar I: Einführung in die Sprachwissenschaft (ZP) oder Proseminar I: Einführung in die Literaturwissenschaft (ZP), im Hauptfach "Französisch", im Hauptfach "Romanische Philologie: Französisch und eine weitere romanische Sprache" und im Nebenfach "Romanische Philologie: Französisch": eine sprachpraktisch orientierte Lehrveranstaltung; in allen anderen romanistischen Fächern: wahlweise Fortgeschrittenenkurs oder sprachpraktisch orientierte Lehrveranstaltung in der jeweiligen romanischen Sprache.

 

 

 

II. Zwischenprüfung

 

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird im Hauptfach punktuell, im Nebenfach studienbegleitend durchgeführt.

 

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

(1) Hauptfach

1. Proseminar I: Einführung in die Sprachwissenschaft

2. Proseminar I: Einführung in die Literaturwissenschaft

3. Proseminar II: Sprachwissenschaft

4. Proseminar II: Literaturwissenschaft

5. Altfranzösisch bzw. Altitalienisch (wahlweise Altokzitanisch), Altportugiesisch, Altrumänisch, Altspanisch

6. a) Hinübersetzung vom Deutschen in die romanische Sprache, Grundstufe

b) Hinübersetzung vom Deutschen in die romanische Sprache, Mittelstufe

7. Hören und Sprechen II (Sprachtest)

8. Lateinanforderungen

für Magister und Staatsexamen: Latinum

für Promotion: Großes Latinum

(2) Nebenfach

Bei der Meldung zum Abschluss der studienbegleitenden Zwischenprüfung sind folgende Leistungen nachzuweisen:

1. ein Proseminar I: Einführung in die Sprachwissenschaft

2. ein Proseminar I: Einführung in die Literaturwissenschaft

3. Hinübersetzung vom Deutschen in die romanische Sprache, Grundstufe

4. Lateinanforderungen

für Magister und Promotion: Latinum

 

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

(1) Hauptfach

Die punktuelle Prüfung besteht aus:

1. einer mündlichen Prüfung aus dem Bereich der Sprachwissenschaft von etwa 30 Minuten Dauer,

2. einer mündlichen Prüfung aus dem Bereich der Literaturwissenschaft von etwa 30 Minuten Dauer.

Die Zwischenprüfung kann frühestens am Ende des zweiten Semesters abgelegt werden. Die beiden Teilprüfungen (Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft) werden getrennt geprüft. Sie müssen am Ende ein und desselben Semesters zum jeweils anberaumten Prüfungstermin abgelegt werden. Sämtliche Zulassungsvoraussetzungen müssen bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung vorliegen.

(2) Nebenfach

In folgenden Lehrveranstaltungen müssen individuelle Leistungen erbracht werden und von dem oder der Veranstaltungsleiter/in als Teil der Prüfung bescheinigt werden:

1. Hinübersetzung vom Deutschen in die romanische Sprache, Mittelstufe

2. Herübersetzung von der romanischen Sprache ins Deutsche, Mittelstufe

3. ein Proseminar II (Sprach- oder Literaturwissenschaft).

 

 

 

 

 

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

 

Studierende, die ihr Studium im Fach Romanische Philologie vor dem 01.10.2001 aufgenommen haben, können die Zwischenprüfung auf Antrag längstens bis zum 30.09.2004 gemäß den fachspezifischen Bestimmungen der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 06.04.2001, ablegen.

Ergänzender Hinweis für Studierende, die ihr Lehramtsstudium zum SS 2001 aufgenommen haben und die Zwischenprüfung im Fach Französisch/Italienisch/Spanisch gemäß der OZPO vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 06.04.2001 ablegen:

Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung zur Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien aus dem Grundstudium sprachpraktische Übungen im Umfang von 6 SWS nachzuweisen sind (sog. "Sprachenschein I).

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