Lateinische Philologie des Mittelalters

(Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

I. Orientierungsprüfung

 

(1) Hauptfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Übung "Einführung in das Mittellatein" (ZP) und an der Übung "Paläographie I" oder "Paläographie II" (ZP).

(2) Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Übung "Einführung in das Mittellatein" (ZP) oder an der Übung "Paläographie I "oder "Paläographie II" (ZP).

 

 

II. Zwischenprüfung

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird in Haupt- und Nebenfach punktuell durchgeführt.

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

(1) Hauptfach

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

a) der "Einführung in das Mittellatein"

b) zwei Paläographieübungen, davon eine mit Exkursion

c) zwei Proseminaren

2. Großes Latinum

(2) Nebenfach

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

a) der "Einführung in das Mittellatein"

b) zwei Paläographieübungen, davon eine mit Exkursion

c) einem Proseminar

2. Großes Latinum

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

Die Prüfung besteht aus einer Klausur von 120 Minuten und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten.

In der Klausur wird ein lateinischer Text des Mittelalters zur Übersetzung oder die Abbildung einer mittelalterlichen Handschrift zur Transkription vorgelegt.

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf zwei Themen des Faches nach Wahl der Kandidatin bzw. des Kandidaten.

Im Hauptfach werden höhere Anforderungen gestellt als im Nebenfach.

Die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt nur, wenn in der Klausur eine ausreichende Leistung vorliegt.

 

 

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

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