Phonetik

(Abschluss Magisterprüfung im Nebenfach Allgemeine Sprachwissenschaft, Fachrichtung Phonetik)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

I. Orientierungsprüfung

 

Haupt- und Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar (ZP).

 

 

II. Zwischenprüfung

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird im Haupt- und Nebenfach punktuell durchgeführt.

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

(1) Hauptfach

1. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an drei Proseminaren aus mindestens zwei der folgenden Gebiete: phonetisch-phonologische Theorien, phonematische Analyse, akustische Phonetik, artikulatorische und physiologische Phonetik, diachrone Phonologie, Dialektologie

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei praktischen Übungen

(2) Nebenfach

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Proseminaren aus zwei der folgenden Gebiete: phonetisch-phonologische Theorien, phonematische Analyse, akustische Phonetik, artikulatorische und physiologische Phonetik, diachrone Phonologie, Dialektologie

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer praktischen Übung

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

(1) Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von ca. 30 Minuten Dauer.

(2) Geprüft werden

1. Kenntnisse in mindestens zwei der folgenden Gebiete, die zwischen der Kandidatin bzw. dem Kandidaten und der oder dem Prüfenden vereinbart werden: phonetisch-phonologische Theorien, phonematische Analyse, akustische Phonetik, artikulatorische Phonetik einschließlich der dazu erforderlichen praktischen Beherrschung des eigenen Artikulationsapparates, diachrone Phonologie, Dialektologie

2. Theoretische und praktische Kenntnisse der Phonetik mindestens zweier lebender Sprachen im Hauptfach bzw. mindestens einer lebenden Sprache im Nebenfach.

 

 

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

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