Sport/Sportwissenschaft
(Abschluss Staatsexamen, Hauptfach; Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)
Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B
I. Orientierungsprüfung
(1) Hauptfach
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
Einführung in sportwissenschaftliche Arbeitsmethoden I (ZP) und Funktionelle Anatomie (ZP)
(2) Nebenfach
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Lehrveranstaltung Funktionelle Anatomie (ZP)
II. Zwischenprüfung
§ 1 Art der Prüfung
Die Zwischenprüfung wird in Haupt- und Nebenfach studienbegleitend durchgeführt.
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Hauptfach
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:
1. Einführung in sportwissenschaftliche Arbeitsmethoden I
2. Funktionelle Anatomie
(2) Nebenfach
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Lehrveranstaltung Funktionelle Anatomie
§ 3 Ergänzungsleistung bis zum Abschluss der Zwischenprüfung
Hauptfach
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Übung Sportverletzungen und Erste Hilfe
§ 4 Durchführung der Prüfung
(1) Hauptfach
Der oder die Kandidat/in erbringt jeweils eine individuelle und von dem bzw. der Veranstaltungsleiter/in als Teil der Zwischenprüfung bescheinigte Leistung in folgenden fünf Lehrveranstaltungen:
1. Geistes- und sozialwissenschaftliche Disziplinbereiche der Sportwissenschaft
a) Einführungsveranstaltung
b) Proseminar
Die beiden Lehrveranstaltungen müssen verschiedene Disziplinbereiche behandeln.
2. Naturwissenschaftliche Disziplinbereiche der Sportwissenschaft
a) Einführungsveranstaltung
b) Proseminar
Die beiden Lehrveranstaltungen müssen verschiedene Disziplinbereiche behandeln.
3. Übung zur Theorie und Praxis einer Sportart aus der Sportartengruppe A oder B (praktisch-methodische Prüfung)
(2) Nebenfach
Der oder die Kandidat/in erbringt jeweils eine individuelle und von dem bzw. der Veranstaltungsleiter/in als Teil der Zwischenprüfung bescheinigte Leistung in folgenden drei Lehrveranstaltungen:
1. Geistes- und sozialwissenschaftliche Disziplinbereiche der Sportwissenschaft:
Einführungsveranstaltung
2. Naturwissenschaftliche Disziplinbereiche der Sportwissenschaft:
Einführungsveranstaltung
3. Übung zur Theorie und Praxis einer Sportart aus der Sportartengruppe A oder B (prak-tisch-methodische Prüfung)
* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.
Ergänzender Hinweis für Studierende, die ihr Lehramtsstudium zum SS 2001 aufgenommen haben und die Zwischenprüfung im Fach Sport gemäß der OZPO vom 22.09.2000 ablegen:
Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung zur Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien die in der Lehramtsprüfungsordnung vom 22.03.2001 genannten Nachweise vorzulegen sind.