Urgeschichtliche Archäologie

(Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug) * - Anlage B

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

(1) Hauptfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Proseminaren oder an einem Proseminar und einem Hauptseminar (ZP).

(2) Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar oder Hauptseminar (ZP).

 

 

II. Zwischenprüfung

 

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird im Haupt- und Nebenfach punktuell durchgeführt.

 

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

(1) Hauptfach

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Proseminaren

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Hauptseminaren

3. Nachweis von Lesekenntnissen in zwei modernen Fremdsprachen durch Reifezeugnis oder durch vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise

4. Außerdem ist eine Zusammenstellung der im ergänzenden Selbststudium bearbeiteten Themen und über die Teilnahme an Ausgrabungen, Exkursionen und Museumspraktika sowie über Besuche von Museen und Sammlungen vorzulegen.

 

(2) Nebenfach

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Hauptseminar

3. Nachweis von Lesekenntnissen in zwei modernen Fremdsprachen durch Reifezeugnis oder durch vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise

4. Außerdem ist eine Zusammenstellung der im ergänzenden Selbststudium bearbeiteten Themen und über die Teilnahme an Ausgrabungen, Exkursionen und Museumspraktika sowie über Besuche von Museen und Sammlungen vorzulegen.

 

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

Die punktuelle Prüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer, in der der bzw. die Kandidat/in beweisen soll, dass er bzw. sie den in den Lehrveranstaltungen angebotenen und im Selbststudium erarbeiteten Stoff ausreichend aufgenommen, verarbeitet und durch Literaturstudium ergänzt hat. Er bzw. sie soll einen allgemeinen Überblick über die gesamte Ur- und Frühgeschichte besitzen und in der Lage sein, die bis dahin erlernten Methoden selbständig auf ein im Selbststudium erarbeitetes Gebiet anzuwenden. Im Hauptfach ist der Schwierigkeitsgrad höher als im Nebenfach.

 

 

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

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