Latein/Lateinische Philologie

(Abschluss Staatsexamen Hauptfach, Magisterprüfung Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 29.05.2006*

(12. Änderungssatzung/Auszug)

 

I. Orientierungsprüfung

 

Haupt- und Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Grundübungen "Texteinführung" und "Grammatik".

 

 

II. Zwischenprüfung

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird im Hauptfach teils punktuell, teils studienbegleitend, im Nebenfach studienbegleitend durchgeführt.

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

Hauptfach

(1) Vor Antritt der studienbegleitenden Prüfung in der Lehrveranstaltung Lateinische Stilübungen II ist die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung Latinische Stilübungen I nachzuweisen.

(2) Vor Antritt der punktuellen Prüfung sind nachzuweisen:

1. Qualifizierte Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an zwei Proseminaren

2. a) Staatsexamen: Latinum und Graecum

b) Magisterprüfung: Großes Latinum und Graecum

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

(1) Hauptfach

1. Studienbegleitender Teil

Vor Antritt der punktuellen Prüfung erbringt der bzw. die Kandidat/in jeweils eine individuelle und von dem bzw. der Lehrveranstaltungsleiter/in als Teil der Zwischenprüfung bescheinigte schriftliche Leistung in der Lehrveranstaltung Lateinische Stilübungen II und in einer Lektüreübung Unterstufe.

2. Punktueller Teil

a) Die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt nur, wenn beide studienbegleitenden Prüfungsleistungen bestanden sind.

b) Die Prüfung ist mündlich und dauert etwa 30 Minuten. Zur Vorbereitung wird vom Seminar für Klassische Philologie eine Leseliste veröffentlicht, aus der je ein Textausschnitt aus Prosa und Dichtung geprüft wird. Verlangt werden Lesen, Übersetzen, metrische Analyse und Interpretation. Daneben können in angemessenem Umfang Fragen aus dem Gebiet der Geschichte der lateinischen Literatur gestellt werden.

3. Note der Zwischenprüfung

Bei der Berechnung der Zwischenprüfungsnote werden die Noten der beiden studienbegleitenden Prüfungsleistungen jeweils 1-fach, die Note der mündlichen Prüfung 2-fach gewichtet.

(2) Nebenfach

Der Kandidat bzw. die Kandidatin erbringt individuelle, von dem oder der Veranstaltungsleiter/in als Teil der Zwischenprüfung bescheinigte Leistungen aus

1. zwei Proseminaren,

2. einer Stilübung,

3. einer Lektüreübung.

 

§ 4 Ergänzungsleistungen bis zum Abschluss der Zwischenprüfung

 

Nebenfach

Großes Latinum

 

 

 

* Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.04.2006 in Kraft.

Studierende, die ihr Studium im Fach Latein/Lateinische Philologie vor dem 01.10.2005 aufgenommen haben, können die Zwischenprüfung auf Antrag längstens bis zum 30.09.2008 gemäß den fachspezifischen Bestimmungen der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 28.09.2001, ablegen.

 

Ergänzender Hinweis für Studierende, die ihr Lehramtsstudium vor dem 01.04.2001 (d.h. WS 2000/01 oder früher) aufgenommen haben:

Die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien kann innerhalb der Übergangsfrist (d.h. bis Prüfungstermin Frühjahr 2007) nur dann nach den Bestimmungen der alten Lehramtsprüfungsordnung vom 02.12.1977, zuletzt geändert am 24.02.1998, abgelegt werden, wenn für das Hauptfach Latein bei der Anmeldung zur Wissenschaftlichen Prüfung das "staatliche" Große Latinum (Nachweis durch das Reifezeugnis oder Prüfung vor dem Oberschulamt) nachgewiesen wird. Wird statt des Großen Latinums das Latinum vorgelegt, ist die Wissenschaftliche Prüfung in allen Fächern nach den Bestimmungen der neuen Lehramtsprüfungsordnung vom 13.03.2001 abzulegen.

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