Allgemeine Sprachwissenschaft

(Abschluss Magisterprüfung im Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug) * - Anlage B

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Haupt- und Nebenfach
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar (ZP), Nachweis der Teilnahme an einem Beratungsgespräch. 

 

 

 

II. Zwischenprüfung

 

§ 1 Art der Prüfung

Die Zwischenprüfung wird im Hauptfach punktuell, im Nebenfach teils punktuell, teils studienbegleitend durchgeführt.
 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

Haupt- und Nebenfach
a) Latinum
b) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar
 

§ 3 Durchführung der Prüfung

(1) Hauptfach
Die Prüfung besteht aus einer dreistündigen Klausur und einer etwa halbstündigen mündlichen Prüfung.
Bei der Meldung zur Prüfung sind drei linguistische Schulen oder Richtungen als Spezialgebiete anzugeben, aus denen die Aufgaben der Klausur und ein Teil der Gegenstände der mündlichen Prüfung genommen werden.
In der Klausur werden aus den drei angegebenen Gebieten sechs Aufgaben zur Wahl gestellt, aus denen der oder die Kandidat/in drei zu bearbeiten hat.
Zur mündlichen Prüfung werden Fragen aus den drei angegebenen Gebieten sowie über die Prinzipien der historischvergleichenden Sprachwissenschaft gestellt.

(2) Nebenfach
Der punktuelle Teil der Prüfung besteht aus einer etwa halbstündigen mündlichen Prüfung; als studienbegleitenden Teil der Prüfung erbringt der oder die Kandidat/in eine individuelle, von dem bzw. der Veranstaltungsleiter/in als Teil der Zwischenprüfung bescheinigte Leistung aus einem zweiten Proseminar.
Bei der Meldung zur mündlichen Prüfung gibt der oder die Kandidat/in zwei linguistische Schulen oder Richtungen (z.B. Generative Transformationsgrammatik, Dependenzgrammatik) als Spezialgebiete an.
In der mündlichen Prüfung werden Fragen aus den bei der Meldung angegebenen Gebieten sowie über die Prinzipien der historisch-vergleichenden Sprachwissenschaft gestellt.

* Inkrafttreten
Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

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