Englisch/Englische Philologie

(Abschluss Staatsexamen, Hauptfach; Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/ Auszug)* - Anlage B

 

I. Orientierungsprüfung

 

(1) Hauptfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen (ZP):

- Foundation Course: Speaking English oder Foundation Course: Grammar and Writing

- Introduction to Syncronic Linguistics

- Introduction to Literary Studies

(2) Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen (ZP):

- Foundation Course: Speaking English oder Foundation Course: Grammar and Writing

- Introduction to Syncronic Linguistics oder Introduction do Literary Studies

 

II. Zwischenprüfung

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird im Hauptfach punktuell, im Nebenfach studienbegleitend durchgeführt.

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

Hauptfach

(1) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:

1. Foundation Course: Speaking English

2. Foundation Course: Grammar and Writing

3. Introduction to Synchronic Linguistics

4. Introduction to Literary Studies

5. Proseminar aus dem Bereich der synchronen Sprachwissenschaft

6. Proseminar aus dem Bereich der Literaturwissenschaft

 

(2) Sprachanforderungen:

1. Staatsexamen: Latinum oder Kenntnisse in Französisch, Italienisch oder Spanisch, nachzuweisen durch das Reifezeugnis oder vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise.

2. Magisterprüfung: Latinum oder Kenntnisse einer weiteren europäischen Fremdsprache, nachzuweisen durch das Reifezeugnis oder vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise

3. Promotion: Latinum

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

(1) Hauptfach

Die punktuelle Prüfung wird mündlich abgenommen. Sie dauert etwa vierzig Minuten. Sie wird je zur Hälfte in Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft von verschiedenen Prüfern bzw. Prüferinnen abgenommen. Die beiden Teilprüfungen (Sprach- und Literaturwissenschaft) werden zum gleichen Prüfungstermin, jedoch getrennt geprüft. Die Prüfung findet teils in englischer, teils in deutscher Sprache statt. Zur Prüfung zugelassen werden Kandidaten und Kandidatinnen frühestens am Ende ihres zweiten Fachsemesters. Die vom Seminar veröffentlichte Leseliste ist zu berücksichtigen.

(2) Nebenfach

Für die studienbegleitende Prüfung erbringt der oder die Kandidat/in jeweils eine individuelle und von dem bzw. der Lehrveranstaltungsleiter/in als Teil der Zwischenprüfung bescheinigte Leistung in folgenden Lehrveranstaltungen:

1. Foundation Course: Speaking English

2. Foundation Course: Grammar and Writing

3. Introduction to Synchronic Linguistics

4. Introduction to Literary Studies

 

§ 4 Ergänzungsleistungen bis zum Abschluss der Zwischenprüfung

 

Nebenfach

 

Promotion: Latinum

 

 

* Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

Studierende, die ihr Studium im Fach Englisch/Englische Philologie vor dem 01.10.2004 aufgenommen haben, können die Zwischenprüfung auf Antrag längstens bis zum 30.09.2007 gemäß den fachspezifischen Bestimmungen der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 11.09.2002 ablegen.

Ergänzender Hinweis für Studierende, die ihr Lehramtsstudium vor dem 01.04.2001 (d.h. WS 2000/01 oder früher) aufgenommen haben und als Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Hauptfach Englisch statt des Latinums Kenntnisse in Französisch, Italienisch oder Spanisch nachweisen:

Die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien kann innerhalb der Übergangsfrist (d.h. bis Prüfungstermin Frühjahr 2007) nur dann nach den Bestimmungen der alten Lehramtsprüfungsordnung vom 02.12.1977, zuletzt geändert am 24.02.1998, abgelegt werden, wenn für das Hauptfach Englisch bei der Anmeldung zur Wissenschaftlichen Prüfung das "staatliche" Latinum (Nachweis durch das Reifezeugnis oder Prüfung vor dem Oberschulamt) nachgewiesen wird. Kann der Latinumsnachweis nicht vorgelegt werden, ist die Wissenschaftliche Prüfung in allen Fächern nach den Bestimmungen der neuen Lehramtsprüfungsordnung vom 13.03.2001 abzulegen.

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