Gender Studies / Geschlechterforschung

(Abschluss Magisterprüfung, Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar zu "Gender als Kategorie des Wissens (Fragestellungen und Methoden der Gender Studies)" (ZP),
Nachweis der Teilnahme an einem Beratungsgespräch. 

 

 

 

II. Zwischenprüfung

 

§ 1 Art der Prüfung

Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend durchgeführt.
 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis der Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:
a) Vorlesung aus dem Bereich Sozial- und Kulturgeschichte der Geschlechterverhältnisse
b) Vorlesung zur Einführung in genderspezifische Fragestellungen der Medizin, Natur- und Technikwissenschaften
2. Englische Sprachkenntnisse, nachzuweisen durch das Reifezeugnis oder durch vom zuständigen
Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise.
 

§ 3 Durchführung der Prüfung


Der oder die Kandidat/in erbringt jeweils eine individuelle und von dem bzw. der Lehrveranstaltungsleitenden benotete und als Teil der Zwischenprüfung bescheinigte Leistung in folgenden Lehrveranstaltungen:
1. Proseminar zum Thema "Gender als Kategorie des Wissens (Fragestellungen und Methoden der Gender Studies)"
2. Proseminar zu Theorien der Gender Studies
3. je eine Lehrveranstaltung des Grundstudiums aus den Wissenschaftsbereichen "Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften" und "Medizin, Natur- und Technikwissenschaften"


* Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Die Änderungssatzung vom 20.08.2004 tritt am 01.10.2004 in Kraft.
Studierende, die ihr Studium im Fach Gender Studies/Geschlechterforschung vor dem 01.10.2004 aufgenommen haben, können die Zwischenprüfung auf Antrag längstens bis zum 30.09.2007 gemäß den fachspezifischen Bestimmungen der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung vom 22.09.2000 ablegen.

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