Indogermanische Sprachwissenschaft

(Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am12.10.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Haupt- und Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar (ZP) oder an einer Einführung in Grammatik oder Texte einer altindogermanischen Sprache (ZP), Nachweis der Teilnahme an einem Beratungsgespräch.

 

 

 

II. Zwischenprüfung

 

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird im Hauptfach punktuell, im Nebenfach studienbegleitend durchgeführt.

 

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

(1) Hauptfach

a) Großes Latinum oder Graecum,

b) Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar und einer Einführung in Grammatik oder Texte einer altindogermanischen Sprache.

(2) Nebenfach

Großes Latinum oder Graecum.

 

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

(1) Hauptfach

Die Prüfung besteht aus einer dreistündigen Klausur und einer etwa halbstündigen mündlichen Prüfung, die auch an verschiedenen Prüfungsterminen stattfinden können.

Zur mündlichen Prüfung wird nicht zugelassen, wer die Klausuren nicht bestanden hat.

Bei der Meldung zur Prüfung ist mindestens eine altindogermanische Sprache anzugeben, aus deren Bereich der Text der Klausur und die Gegenstände der mündlichen Prüfung genommen werden. Die dabei zur Auswahl stehenden Sprachen sind: Sanskrit, Altiranisch (Avestisch oder Altpersisch), Altarmenisch, Griechisch, Latein, Altirisch, Gotisch, Litauisch, Altkirchenslavisch, Hethitisch, Tocharisch.

Die Klausur besteht aus zwei gleichgewichtigen Teilen. Im ersten Teil ist ein kurzer Text aus der von dem Kandidaten bzw. der Kandidatin gewählten altindogermanischen Sprache synchron und diachron zu bearbeiten. Im zweiten Teil sind zwei von vier zur Auswahl gestellten Fragen aus folgenden Gebieten zu beantworten:

a) Methoden der historisch-vergleichenden Sprachwissenschaft,

b) Grundzüge der urindogermanischen Grammatik,

c) Überblick über die Geschichte der indogermanischen Sprachwissenschaft.

In der mündlichen Prüfung wird die Kenntnis der historisch-vergleichenden Grammatik der vom Kandidaten gewählten altindogermanischen Sprachen geprüft.

(2) Nebenfach

Der oder die Kandidat/in erbringt eine individuelle und von dem bzw. der Veranstaltungsleiter/in als Teil der Zwischenprüfung bescheinigte Leistung in einem Proseminar und in einer Einführung in Grammatik oder Texte einer altindogermanischen Sprache.

 

 

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

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