Kunstgeschichte

(Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Haupt- und Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Proseminar "Einführung in die Kunstgeschichte" (ZP).

 

 

II. Zwischenprüfung

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird im Hauptfach punktuell, im Nebenfach studienbegleitend durchgeführt.

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

(1) Hauptfach

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an drei Proseminaren

2. Teilnahme an drei Exkursionstagen (Nachweise)

3. Kenntnisse in Englisch, Französisch und Italienisch, nachzuweisen durch das Reifezeugnis oder durch vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise

4. Latinum

(2) Nebenfach

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an drei Proseminaren

2. Teilnahme an drei Exkursionstagen

3. Latinum

4. Kenntnisse in Englisch und Französisch, nachzuweisen durch das Reifezeugnis oder durch vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise

 

§ 3 Gegenstand der Prüfung im Hauptfach Kunstgeschichte

 

(1) Ein größeres Sachgebiet (z.B. Gotische Kathedralen Frankreichs, Skulptur der Renaissance in Italien, Deutsche Malerei des 19. Jahrhunderts), das der oder die Kandidat/in bei der Anmeldung zur Prüfung mit dem bzw. der Prüfer/in vereinbart.

(2) Kunstgeschichte im Überblick unter besonderer Berücksichtigung der Kunst am Oberrhein.

 

§ 4 Durchführung der Prüfung

 

(1) Hauptfach

1. Die Zwischenprüfung kann jeweils am Ende eines Semesters abgelegt werden.

2. Die Prüfung besteht aus einer zweistündigen Klausur über das Sachgebiet gemäß § 3 Abs. 1 und einer mündlichen Prüfung von ca. 20 Minuten über das Gebiet nach § 3 Abs.2.

3. Schriftliche und mündliche Prüfung werden im Verhältnis 1:1 gewertet. Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung eine mindestens ausreichende Note vorliegt. Liegt in einem Prüfungsteil eine nicht ausreichende Leistung vor, so braucht nur dieser Prüfungsteil wiederholt zu werden.

(2) Nebenfach

Der Kandidat bzw. die Kandidatin erbringt individuelle und vom Veranstaltungsleiter als Teil der Zwischenprüfung bescheinigte Leistungen in den Übungen gemäß § 2 Abs. 2 Ziff. 1.

 

 

* Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

Studierende, die ihr Studium im Fach Kunstgeschichte vor dem 01.04.2003 aufgenommen haben, können die Zwischenprüfung auf Antrag längstens bis zum 31.03.2006 gemäß den fachspezifischen Bestimmungen der Orientierungs- und Zwischenprüfung vom 22.09.2000 ablegen.

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