Linguistische Informatik / Computerinformatik

(Abschluss Magisterprüfung und Promotion, Nebenfach)

 

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 27.09.2004 (9. Änderungssatzung/Auszug) * - Anlage B
 


Studierende, die ihr Studium im Fach Linguistische Informatik/Computerlinguistik vor dem 01.10.2004 aufgenommen haben, können die Orientierungsprüfung auf Antrag längstens bis zum 31.03.2006 gemäß den fachspezifischen Bestimmungen der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung vom 22.09.2000 ablegen.


Studierende, die ihr Studium im Fach Linguistische Informatik/Computerlinguistik vor dem 01.10.2004 aufgenommen haben, können die Zwischenprüfung auf Antrag längstens bis zum 30.09.2006 gemäß den fachspezifischen Bestimmungen der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung vom 22.09.2000 ablegen.



* Inkrafttreten
Die Änderungssatzung vom 27.09.2004 tritt am 01.10.2004 in Kraft.

 

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Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000 * - Anlage B
 
 

I. Orientierungsprüfung
 

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung zu einer computerlinguistischen Grundvorlesung oder an einem Progammierpraktikum zur Linguistischen Informatik oder an einem computerlinguistischen Proseminar (ZP).
 
 


II. Zwischenprüfung
 

§ 1 Art der Prüfung

Die Zwischenprüfung wird punktuell durchgeführt.
 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

Vor Antritt der Prüfung sind qualifizierte Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Veranstaltungen vorzulegen:

1. Übung zu einer computerlinguistischen Grundvorlesung
2. Programmierpraktikum zur Linguistischen Informatik
3. computerlinguistisches Proseminar.

Hinweis:
Das computerlinguistische Proseminar kann nach Absprache mit dem Fachvertreter der Linguistischen Informatik/Computerlinguistik ersatzweise auch durch einen Schein über ein Proseminar aus einer Sprachwissenschaft oder aus einer anderen fachlich verwandten Disziplin, die einen direkten Bezug zur Linguistischen Informatik/Computerlinguistik hat, nachgewiesen werden.
 

§ 3 Durchführung der Prüfung


Die Zwischenprüfung ist mündlich und dauert etwa 30 Minuten.
Themen der Prüfung sind:
- grundlegende Methoden der Computerlinguistik in drei der folgenden Bereiche: Morphologie, Lexikologie, Syntax, Semantik, Pragmatik
- Grundwissen im Bereich der mathematischen Linguistik in zwei der folgenden Bereiche: Theorie formaler Grammatiken bzw. formaler Sprachen, Automatentheorie, Logik und Theorembeweisen
- informatische Grundlagen der Computerlinguistik in einem der folgenden Bereiche: Algorithmen und Datenstrukturen, Programmiermethodik und Programmiertechnik im Rahmen einer symbolischen Programmiersprache).

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