Musikwissenschaft

(Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

(1) Hauptfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Harmonielehrekurs I und an einem Proseminar (ZP).

(2) Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Harmonielehrekurs I (ZP).

 

 

 

II. Zwischenprüfung

 

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird im Hauptfach punktuell, im Nebenfach studienbegleitend durchgeführt.

 

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

Hauptfach

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:

a) Harmonielehrekurs I

b) Harmonielehrekurs II

c) Kurs in alter Notenschrift

d) Lektürekurs

e) Proseminar mit Schwerpunkt Musikalische Analyse

f) Proseminar nach Wahl

2. Nachweis folgender Sprachkenntnisse

a) Latinum

b) Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen (vorzugsweise Englisch, Italienisch oder Französisch), nachzuweisen durch das Reifezeugnis oder durch vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

(1) Hauptfach

1. Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von ca. 30 Minuten Dauer.

2. Die Prüfung erstreckt sich in der Regel auf drei mit dem bzw. der Prüfer/in abgesprochene, überschaubare Themen, von denen eines einen analytischen Schwerpunkt aufweist, eines dem Bereich musikalische Epoche/Gattungsgeschichte zugehört und eines eine Textinterpretation beinhaltet. Es werden nicht nur Spezialkenntnisse verlangt.

(2) Nebenfach

Die Zwischenprüfung im Nebenfach besteht aus dem Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:

1. Harmonielehrekurs I

2. Kurs in alter Notenschrift oder Lektürekurs

3. Proseminar

 

 

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

Studierende, die ihr Studium im Fach Musikwissenschaft vor dem 01.10.2003 aufgenommen haben, können die Orientierungsprüfung auf Antrag längstens bis zum 30.09.2004 gemäß den fachspezifischen Bestimmungen der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung vom 22.09.200 ablegen.

Studierende, die ihr Studium im Fach Musikwissenschaft vor dem 01.10.2003 aufgenommen haben, können die Zwischenprüfung auf Antrag längstens bis zum 30.09.2006 gemäß den fachspezifischen Bestimmungen der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung vom 22.09.2000 ablegen.

 

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