Provinzialrömische Archäologie

(Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

I. Orientierungsprüfung

 

(1) Hauptfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Seminaren (ZP).

(2) Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Seminar (ZP).

 

 

II. Zwischenprüfung

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird in Haupt- und Nebenfach punktuell durchgeführt.

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

(1) Hauptfach

1. Großes Latinum

2. erfolgreiche Teilnahme an drei Seminaren unterschiedlicher Themenkreise

3. Lesekenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen, nachzuweisen durch das Reifezeugnis oder durch vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise; eine der modernen Fremdsprachen kann durch den Nachweis des Graecums ersetzt werden

(2) Nebenfach

1. Latinum

2. erfolgreiche Teilnahme an zwei Seminaren unterschiedlicher Themenkreise

3. Lesekenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen, nachzuweisen durch das Reifezeugnis oder durch vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise; eine der modernen Fremdsprachen kann durch den Nachweis des Graecums ersetzt werden

(3) Haupt- wie Nebenfachstudierende haben zur Zwischenprüfung einen Bericht über ihr Selbststudium, z.B. Teilnahme an Ausgrabungen, Exkursionen, Museumspraktika, Besuch von Museen, Sammlungen usw. vorzulegen.

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

(1) Die Prüfung ist mündlich. Sie dauert etwa 30 Minuten.

(2) 1. Als Prüfungsstoff kommen bei Hauptfachkandidaten und -kandidatinnen zwei größere Themenkreise in Betracht.

2. Bei Nebenfachkandidaten und -kandidatinnen kommt als Prüfungsstoff ein größerer Themenkreis in Betracht (z.B. Geschichte und Anlage des römischen Limes in Deutschland; Geschichte einer römischen Provinzgruppe; römischer Städtebau; ländliche Siedlungen der römischen Zeit usw.).

3. Die Themenkreise werden vorher mit dem Kandidaten bzw. der Kandidatin vereinbart. Sie können Gegenstand einer Vorlesung oder eines Seminars gewesen sein, an denen der Kandidat bzw. die Kandidatin teilgenommen hat. Vertiefte Kenntnisse aus dem Themenkreis bzw. den Themenkreisen sind nachzuweisen.

 

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

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