Rechtswissenschaft -Strafrecht

(Teilstudiengang: Grundzüge des Strafrechts) (Abschluss Magisterprüfung, Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug) * - Anlage C 

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

§ 1 Art der Prüfung

Die Orientierungsprüfung wird studienbegleitend durchgeführt.
 

§ 2 Durchführung der Prüfung

Die Orientierungsprüfung besteht aus einer unter prüfungsmäßigen Bedingungen im Rahmen einer Vorlesung des 2. Semesters in einer der begleitenden Übungen für Anfänger I im Fach Strafrecht anzufertigenden Aufsichtsarbeit. Die Durchführung der Prüfung liegt in der Verantwortung des Dozenten bzw. der Dozentin der Vorlesung. 

 

 

 

II. Zwischenprüfung

 

§ 1 Art der Prüfung

Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend durchgeführt.
 

§ 2 Durchführung der Prüfung

(1) Die Zwischenprüfung besteht aus einer unter prüfungsmäßigen Bedingungen anzufertigenden Aufsichtsarbeit und einer Hausarbeit.
Beide Prüfungsleistungen werden im Rahmen der Übung für Anfänger II im Strafrecht erbracht.
(2) Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn beide Prüfungsleistungen mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet wurden.

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

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