Soziologie

(Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Orientierungsprüfung wird im Haupt- und Nebenfach punktuell durchgeführt.

 

§ 2 Durchführung der Prüfung

 

(1) Die Prüfung besteht aus einer etwa 30-minütigen mündlichen Gruppenprüfung, an der in der Regel fünf Kandidaten und Kandidatinnen teilnehmen.

(2) In der Prüfung soll der Kandidat/die Kandidatin nachweisen, dass er bzw. sie einen angemessenen Zugang zu Denkweisen und Methoden des Faches und zur soziologischen Literatur gefunden hat.

 

 

 

II. Zwischenprüfung

 

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird in Haupt- und Nebenfach studienbegleitend durchgeführt.

 

 

§ 2 Durchführung der Prüfung

 

(1) Hauptfach

Der oder die Kandidat/in erbringt jeweils eine individuelle und von dem bzw. der Veranstaltungsleiter/in als Teil der Zwischenprüfung bescheinigte Leistung in folgenden Lehrveranstaltungen:

1. Seminarvorlesung "Grundzüge der Soziologie"

2. Seminarvorlesung "Europäische Sozialstruktur und globaler Wandel"

3. Seminarvorlesung "Person, Arbeit, Wissen in Modernisierungsprozessen"

4. Seminarvorlesung "Einführung in die empirische Sozialforschung"

5. Seminarvorlesung Statistik I

6. Seminarvorlesung Statistik II

7. Forschungspraktikum I und II

8. Wahlpflichtseminar

(2) Nebenfach

Der oder die Kandidat/in erbringt jeweils eine individuelle und von dem bzw. der Veranstaltungsleiter/in als Teil der Zwischenprüfung bescheinigte Leistung

in zwei der folgenden Lehrveranstaltungen

1. Seminarvorlesung "Grundzüge der Soziologie"

2. Seminarvorlesung "Europäische Sozialstruktur und globaler Wandel"

3. Seminarvorlesung "Person, Arbeit, Wissen in Modernisierungsprozessen"

und in zwei der folgenden Lehrveranstaltungen:

4. Seminarvorlesung "Einführung in die empirische Sozialforschung"

5. Wahlpflichtseminar

6. Wahlpflichtseminar

 

 

 

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft

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