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Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Abschluss des Magisterstudienganges der Philosophischen Fakultäten (Magister Artium)

vom 06. September 1995, zuletzt geändert am 20.06.2013

Der Text dieser Prüfungsordnung wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbeabsichtigt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die, bei der Gemeinsamen Kommission einsehbaren, amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Freiburg im Breisgau veröffentlichten Satzungen.

 

Allgemeiner Teil und Fächerkatalog (Anlage A)

 

 

Fachspezifische Teile der Magisterprüfungsordnung (Anlagen B und C)

Bitte beachten Sie unbedingt die am 20.06.2013 geänderten Übergangsfristen zum Abschluss des Magisterstudiums (siehe unten)!

 

Hauptfächer:

 

 

Nebenfächer:

 

 

 

 * Aufhebung dieser Magisterfächer zum WS 2006/07

Seit WS 2006/07 werden keine Studienanfänger/innen (= 1. Fachsemester) mehr in diese Fächer aufgenommen - unabhängig davon, ob es sich um "echte" Studienanfänger/innen handelt oder um Studierende, die bereits im Magisterstudiengang (oder einem anderen Studiengang) eingeschrieben sind.

Ferner werden seit SS 2007 Hochschulwechsler/innen nicht mehr in einem aufgehobenen Fach eingeschrieben - unabhängig davon, in welchem Fachsemester sie sich in diesem Fach befinden. 

Studierende, deren Fächerkombination ausschließlich zum WS 2006/07 aufgehobene Hauptfächer enthält, können das Studium an der Universität Freiburg mit der Magisterprüfung abschließen, wenn sie spätestens bis zum 31. Juli 2013 zur Magisterprüfung zugelassen sind (d.h. Anmeldung zur Magisterprüfung spätestens im Frühjahr 2013, genaue Termine siehe Website der Gemeinsamen Kommission). 

 

** Aufhebung dieser Magisterfächer zum WS 2007/08

Ab WS 2007/08 werden keine Studierenden mehr in diese Fächer aufgenommen - unabhängig davon, ob es sich um Studienanfänger/innen handelt oder um Studierende höherer Fachsemester.

Studierende, deren Fächerkombination zumindest eines der zum WS 2007/08 aufgehobenen Fächer enthält, können das Studium an der Universität Freiburg mit der Magisterprüfung abschließen, wenn sie spätestens bis zum 31. Juli 2014 zur Magisterprüfung zugelassen sind (d.h. Anmeldung zur Magisterprüfung spätestens im Frühjahr 2014, genaue Termine siehe zu gegebener Zeit auf der Website der Gemeinsamen Kommission).

 

*** Diese Fächer wurden bereits vor längerer Zeit aufgehoben.

Bitte beachten Sie die in den fachspezifischen Teilen genannten Fristen zum Ablegen der Magisterprüfung.

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