Promotionsverfahren - Termine
Promotionsverfahren SS 2024: Termine
gemäß Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Philosophischen Fakultäten vom 20.01.1999
Anmeldung zum Promotionsverfahren
Die Anmeldeunterlagen sind spätestens zusammen mit der Dissertation bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses einzureichen. Bitte beachten Sie die dazugehörigen Informationen.
Um nach der Abgabe der Dissertation eine zügige Einleitung des Begutachtungsverfahrens zu ermöglichen, ist es jedoch dringend zu empfehlen, die Anmeldeunterlagen bereits ca. vier Wochen vor der geplanten Abgabe der Dissertation per Post an die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses zu senden.
(Sollte der letzte Dissertationsabgabetermin (31.03.2024) nicht eingehalten werden, betrachten wir die Anmeldung als gegenstandslos und geben die Anmeldeunterlagen auf dem Postweg zurück.)
Abgabe der Dissertation
01.10.2023 - 31.03.2024
Die Abgabe erfolgt auf dem Postweg, wobei die fristgemäße Abgabe bei der Post nachzuweisen ist.
Prüfungszeitraum für die mündliche Doktorprüfung
01.04.2024 - 30.09.2024
Sobald das Begutachtungsverfahren (Gutachten und Lesekommission) abgeschlossen ist, erhält der/die Promovend/in eine Zulassungsbescheinigung und kann anschließend den Termin bzw. die Termine für die mündliche/n Prüfung/en mit dem/der Prüfer/in bzw. den Prüfer/inn/en vereinbaren. Der Prüfungstermin bzw. die Prüfungstermine sind der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses spätestens zwei Wochen vor der (ersten) Prüfung mitzuteilen.
Vorläufiges Promotionszeugnis
Das vorläufige Zeugnis erhält der/die Promovend/in ca. drei Wochen nach Abschluss der mündlichen Prüfung.
Promotionsverfahren WS 2024/25: Termine
gemäß Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Philosophischen Fakultäten vom 20.01.1999
Anmeldung zum Promotionsverfahren
Die Anmeldeunterlagen sind spätestens zusammen mit der Dissertation bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses einzureichen. Bitte beachten Sie die dazugehörigen Informationen.
Um nach der Abgabe der Dissertation eine zügige Einleitung des Begutachtungsverfahrens zu ermöglichen, ist es jedoch dringend zu empfehlen, die Anmeldeunterlagen bereits ca. vier Wochen vor der geplanten Abgabe der Dissertation per Post an die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses zu senden.
(Sollte der letzte Dissertationsabgabetermin (30.09.2024) nicht eingehalten werden, betrachten wir die Anmeldung als gegenstandslos und geben die Anmeldeunterlagen auf dem Postweg zurück.)
Abgabe der Dissertation
01.04.2024 - 30.09.2024
Die Abgabe erfolgt auf dem Postweg, wobei die fristgemäße Abgabe bei der Post nachzuweisen ist.
Prüfungszeitraum für die mündliche Doktorprüfung
01.10.2024 - 31.03.2025
Sobald das Begutachtungsverfahren (Gutachten und Lesekommission) abgeschlossen ist, erhält der/die Promovend/in eine Zulassungsbescheinigung und kann anschließend den Termin bzw. die Termine für die mündliche/n Prüfung/en mit dem/der Prüfer/in bzw. den Prüfer/inn/en vereinbaren. Der Prüfungstermin bzw. die Prüfungstermine sind der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses spätestens zwei Wochen vor der (ersten) Prüfung mitzuteilen.
Vorläufiges Promotionszeugnis
Das vorläufige Zeugnis erhält der/die Promovend/in ca. drei Wochen nach Abschluss der mündlichen Prüfung.
Promotionsverfahren SS 2025: Termine
gemäß Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Philosophischen Fakultäten vom 20.01.1999
Anmeldung zum Promotionsverfahren
Die Anmeldeunterlagen sind spätestens zusammen mit der Dissertation bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses einzureichen. Bitte beachten Sie die dazugehörigen Informationen.
Um nach der Abgabe der Dissertation eine zügige Einleitung des Begutachtungsverfahrens zu ermöglichen, ist es jedoch dringend zu empfehlen, die Anmeldeunterlagen bereits ca. vier Wochen vor der geplanten Abgabe der Dissertation per Post an die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses zu senden.
(Sollte der letzte Dissertationsabgabetermin (31.03.2025) nicht eingehalten werden, betrachten wir die Anmeldung als gegenstandslos und geben die Anmeldeunterlagen auf dem Postweg zurück.)
Abgabe der Dissertation
01.10.2024 - 31.03.2025
Die Abgabe erfolgt auf dem Postweg, wobei die fristgemäße Abgabe bei der Post nachzuweisen ist.
Prüfungszeitraum für die mündliche Doktorprüfung
01.04.2025 - 30.09.2025
Sobald das Begutachtungsverfahren (Gutachten und Lesekommission) abgeschlossen ist, erhält der/die Promovend/in eine Zulassungsbescheinigung und kann anschließend den Termin bzw. die Termine für die mündliche/n Prüfung/en mit dem/der Prüfer/in bzw. den Prüfer/inn/en vereinbaren. Der Prüfungstermin bzw. die Prüfungstermine sind der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses spätestens zwei Wochen vor der (ersten) Prüfung mitzuteilen.
Vorläufiges Promotionszeugnis
Das vorläufige Zeugnis erhält der/die Promovend/in ca. drei Wochen nach Abschluss der mündlichen Prüfung.
Promotionsverfahren WS 2025/26: Termine
gemäß Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Philosophischen Fakultäten vom 20.01.1999
Anmeldung zum Promotionsverfahren
Die Anmeldeunterlagen sind spätestens zusammen mit der Dissertation bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses einzureichen. Bitte beachten Sie die dazugehörigen Informationen.
Um nach der Abgabe der Dissertation eine zügige Einleitung des Begutachtungsverfahrens zu ermöglichen, ist es jedoch dringend zu empfehlen, die Anmeldeunterlagen bereits ca. vier Wochen vor der geplanten Abgabe der Dissertation per Post an die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses zu senden.
(Sollte der letzte Dissertationsabgabetermin (30.09.2025) nicht eingehalten werden, betrachten wir die Anmeldung als gegenstandslos und geben die Anmeldeunterlagen auf dem Postweg zurück.)
Abgabe der Dissertation
01.04.2025 - 30.09.2025
Die Abgabe erfolgt auf dem Postweg, wobei die fristgemäße Abgabe bei der Post nachzuweisen ist.
Prüfungszeitraum für die mündliche Doktorprüfung
01.10.2025 - 31.03.2026
Sobald das Begutachtungsverfahren (Gutachten und Lesekommission) abgeschlossen ist, erhält der/die Promovend/in eine Zulassungsbescheinigung und kann anschließend den Termin bzw. die Termine für die mündliche/n Prüfung/en mit dem/der Prüfer/in bzw. den Prüfer/inn/en vereinbaren. Der Prüfungstermin bzw. die Prüfungstermine sind der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses spätestens zwei Wochen vor der (ersten) Prüfung mitzuteilen.
Vorläufiges Promotionszeugnis
Das vorläufige Zeugnis erhält der/die Promovend/in ca. drei Wochen nach Abschluss der mündlichen Prüfung.