Judaistik

(Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Haupt- und Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Übungen "Hebräisch Grundkurs I" und "Hebräisch Grundkurs II".

 

 

 

II. Zwischenprüfung

 

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird im Hauptfach punktuell, im Nebenfach teils punktuell, teils studienbegleitend durchgeführt.

 

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

Im Hauptfach Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar über althebräische Texte (AT-Lektüre) und an einem Seminar über Midraschexegese (Mittelhebräisch) oder Targumlektüre (Aramäisch).

 

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

(1) Hauptfach

Die Prüfung besteht aus einer Klausur von 120 Minuten Dauer und einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten.

In der Klausur wird ein leichter althebräischer oder mittelhebräischer Text vorgelegt, der ins Deutsche zu übersetzen ist. Auf Wunsch des Kandidaten kann wahlweise ein aramäisches Targum übersetzt werden. Erlaubte Hilfsmittel werden angegeben.

Der Stoff der mündlichen Prüfung ist:

a) elementare Kenntnisse der Geschichte der frühen rabbinischen Literatur,

b) Grundzüge der rabbinischen Theologie,

c) Überblick über eine größere Epoche der Geschichte des jüdischen Volkes.

Zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung dient eine Leseliste, die im Orientalischen Seminar erhältlich ist. Diese enthält auch besonders gekennzeichnete Werke, die der oder die Studierende gelesen haben muss.

(2) Nebenfach

Der punktuelle Teil der Prüfung besteht aus einer Klausur von 90 Minuten Dauer. In der Klausur wird ein leichterer althebräischer oder mittelhebräischer Text vorgelegt, der ins Deutsche zu übersetzen ist. Auf Wunsch des Kandidaten bzw. der Kandidatin kann wahlweise ein aramäisches Targum übersetzt werden. Erlaubte Hilfsmittel werden angegeben.

Für den studienbegleitenden Teil der Prüfung erbringt der oder die Kandidat/in individuelle und von dem bzw. der Veranstaltungsleiter/in als Teil der Zwischenprüfung bescheinigte Leistungen aus einem Seminar über althebräische Texte (AT- Lektüre) und einem Seminar über Midraschexegese (mittelhebräisch) oder Targumlektüre (aramäisch).

 

 

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

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