Mathematik

(Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug) * - Anlage C

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

(1) Hauptfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen (ZP): Übung zur Grundvorlesung Analysis I oder zur Grundvorlesung Analysis II und Übung zur Grundvorlesung Lineare Algebra I oder zur Grundvorlesung Lineare Algebra II

(2) Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer der folgenden Lehrveranstaltungen (ZP): Übung zur Grundvorlesung Analysis I oder zur Grundvorlesung Analysis II oder zur Grund- vorlesung Lineare Algebra I oder zur Grundvorlesung Lineare Algebra II

 

 

II. Zwischenprüfung

 

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird im Haupt- und Nebenfach punktuell durchgeführt.

 

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

(1) Hauptfach

1. Drei Übungsscheine zu den Grundvorlesungen (Analysis I und Analysis II, Lineare Algebra I und Lineare Algebra II)

2. Ein weiterer Übungsschein zu einer der Grundvorlesungen oder zu einer weiterführenden Vorlesung

(2) Nebenfach

Drei Übungsscheine zu den Grundvorlesungen (Analysis I und Analysis II, Lineare Algebra I und Lineare Algebra II)

 

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

(1) Hauptfach

1. Die Zwischenprüfung besteht aus je einer mündlichen Teilprüfung von etwa dreißig Minuten Dauer in den Prüfungsgebieten Mathematik I und Mathematik II.

Beide Teilprüfungen sind in der Regel innerhalb von zehn Tagen abzulegen.

2. In der Teilprüfung Mathematik I werden Kenntnisse im Umfang der Grundvorlesungen Lineare Algebra I und Lineare Algebra II sowie Kenntnisse im Umfang einer vierstündigen weiterführenden Vorlesung erwartet.

In der Teilprüfung Mathematik II werden Kenntnisse im Umfang der Grundvorlesungen Analysis I und Analysis II sowie Kenntnisse im Umfang einer vierstündigen weiterführenden Vorlesung erwartet.

Die Prüfungsgebiete der beiden Teilprüfungen dürfen sich nicht überschneiden.

(2) Nebenfach

1. Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von etwa dreißig Minuten Dauer.

2. In der Prüfung werden Kenntnisse im Umfang des Stoffes von vier vierstündigen Vorlesungen mit Übungen erwartet. Zu diesen Vorlesungen müssen mindestens drei der Grundvorlesungen (Analysis I und Analysis II, Lineare Algebra I und Lineare Algebra II) gehören.

 

 

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

Benutzerspezifische Werkzeuge