Sinologie

(Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Haupt- und Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar (ZP) und an der Übung "Klassische chinesische Schriftsprache II" oder "Chinesische Umgangssprache II"

 

 

II. Zwischenprüfung

 

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird in Haupt- und Nebenfach punktuell durchgeführt.

 

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

Haupt- und Nebenfach

1. Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an:

a) dem Kurs III Chinesische Schriftsprache,

b) dem Kurs III Moderne chinesische Umgangssprache,

c) einem Proseminar.

2. Lesekenntnisse in Englisch und Französisch, nachgewiesen durch das Reifezeugnis oder entsprechende Zeugnisse.

 

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

(1) Hauptfach

Die Prüfung besteht aus einer Klausur von 120 Minuten Dauer und einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten.

In der Klausur ist ein schriftsprachlicher chinesischer Text ins Deutsche zu übersetzen. Erlaubte Hilfsmittel werden angegeben.

In der mündlichen Prüfung wird ein Überblick über die chinesische Geschichte, Literaturgeschichte und die Geschichte des chinesischen Staatsdenkens gefordert. Weiterhin ist aus diesen drei Gebieten eines als Spezialgebiet mit einem besonderen Schwerpunkt auszuwählen und vor der Prüfung anzumelden. Eine Leseliste wird zur Verfügung gestellt.

(2) Nebenfach

Die Prüfung besteht aus einer Klausur von 120 Minuten Dauer und einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer.

In der Klausur sind die Anforderungen wie im Hauptfach (s. § 3 (1) Hauptfach).

In der mündlichen Prüfung wird ein Überblick über eines der Gebiete Chinesischer Geschichte, Chinesische Literaturgeschichte und Geschichte des chinesischen Staatsdenkens sowie besondere Kenntnisse auf einem Schwerpunkt des gleichen Gebietes gefordert. Das ausgewählte Gebiet und der gewählte Schwerpunkt sind vor der Prüfung anzumelden.

 

 

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

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