Ältere deutsche Literatur und Sprache

(Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug) * - Anlage B

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

(1) Hauptfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen (ZP):

- Einführung in die Sprachgeschichte und mittelalterliche Literatur

- Einführung in das Studium der Neueren deutschen Literaturgeschichte oder

Einführung in die Linguistik

(2) Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Einführung in die Sprachgeschichte und mittelalterliche Literatur (ZP).

 

 

 

II. Zwischenprüfung

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird im Hauptfach teils punktuell, teils studienbegleitend, im Nebenfach studienbegleitend durchgeführt.

 

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

Hauptfach

Vor Antritt der Prüfung sind nachzuweisen:

(1) Qualifizierte Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:

1. Einführung in die Sprachgeschichte und mittelalterliche Literatur

2. Einführung in das Studium der Neueren deutschen Literaturgeschichte

3. Einführung in die Linguistik

4. Proseminar aus dem Bereich Neuere deutsche Literaturgeschichte oder aus dem Bereich Sprachwissenschaft des Deutschen

(2) Latinum und Kenntnisse des Englischen, die zur Erarbeitung nicht zu schwieriger Texte und wissenschaftlicher Fachliteratur befähigen. Der Nachweis dieser Kenntnisse erfolgt durch das Reifezeugnis oder durch vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise.

 

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

(1) Hauptfach

1. Studienbegleitender Teil

Vor Antritt der punktuellen Prüfung erbringt der bzw. die Kandidat/in jeweils eine individuelle und von dem bzw. der Lehrveranstaltungsleiter/in als Teil der Zwischenprüfung bescheinigte schriftliche Leistung in zwei Proseminaren aus dem Bereich Ältere deutsche Literatur und Sprache.

2. Punktueller Teil

a) Die Prüfung ist mündlich und dauert ca. 30 Minuten. Davon entfallen ca. 20 Minuten auf den Bereich Ältere deutsche Literatur und Sprache und ca. 10 Minuten auf einen der Bereiche Neuere deutsche Literaturgeschichte oder Sprachwissenschaft des Deutschen, der von dem bzw. der Studierenden zu wählen ist.

Im Bereich Ältere deutsche Literatur und Sprache bezieht sich die Prüfung sowohl auf Grundkenntnisse als auch auf Stoffe, die in der Regel einer mindestens zweistündigen Lehrveranstaltung zugrunde liegen. Im Bereich Neuere deutsche Literaturgeschichte bzw. Sprachwissenschaft des Deutschen bezieht sich die Prüfung auf Grundkenntnisse.

b) An der Prüfung sind zwei Prüferinnen bzw. Prüfer beteiligt, die die beiden Prüfungsbereich vertreten und mit denen die Prüfungsthemen vereinbart werden.

3. Note der Zwischenprüfung

Bei der Berechnung der Zwischenprüfungsnote wird der Notendurchschnitt der beiden studienbegleitenden Prüfungsleistungen 1-fach, die Note der mündlichen Prüfung 2-fach gewichtet.

(2) Nebenfach

Der bzw. die Kandidat/in erbringt jeweils eine individuelle und von dem bzw. der Lehrveranstaltungsleiter/in als Teil der Zwischenprüfung bescheinigte Leistung in folgenden Lehrveranstaltungen:

1. Einführung in die Sprachgeschichte und mittelalteliche Literatur

2. Einführung in das Studium der Neueren deutschen Literaturgeschichte oder Einführung in die Linguistik

3. Proseminar aus dem Bereich Ältere deutsche Literatur und Sprache

 

§ 4 Ergänzungsleistungen bis zum Abschluss der Zwischenprüfung

 

Nebenfach

Latinum und Kenntnisse des Englischen, die zur Erarbeitung nicht zu schwieriger Texte und wissenschaftlicher Fachliteratur befähigen. Der Nachweis dieser Kenntnisse erfolgt durch das Reifezeugnis oder durch vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise.

 

§ 5 Fächerverbindung von Älterer deutscher Literatur und Sprache und Sprachwissenschaft des Deutschen oder Neuerer deutscher Literaturgeschichte

 

(1) Bei einer Fächerverbindung von Älterer deutscher Literatur und Sprache und Neuerer deutscher Literaturgeschichte oder Sprachwissenschaft des Deutschen sind die Einführungen und einführenden Proseminare nur in einem dieser Fächer nachzuweisen und im anderen Fach durch Proseminare der entsprechenden Fachrichtung zu ersetzen. Bei einer Verbindung des Hauptfaches Ältere deutsche Literatur und Sprache mit dem Nebenfach Neuere deutscher Literaturgeschichte oder dem Nebenfach Sprachwissenschaft des Deutschen sind somit im Ganzen neun qualifizierte Scheine und bei einer Verbindung von zwei dieser beiden Fächer als Nebenfächer im Ganzen sechs qualifizierte Scheine nachzuweisen.

(2) Ist in dieser Verbindung eines der Fächer Hauptfach und eines der beiden anderen Nebenfach, so kann das Proseminar gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 4 durch ein Proseminar aus einem benachbarten Fachgebiet, das nicht zugleich zu einem der Studienfächer gehört, ersetzt werden. Über die Anrechenbarkeit entscheidet der bzw. die Vorsitzende des Fachzwischenprüfungsausschusses.

 

 

 

* Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

Studierende, die ihr Studium im Fach Ältere deutsche Literatur und Sprache vor dem 01.10.2004 aufgenommen haben, können die Zwischenprüfung auf Antrag längstens bis zum 30.09.2007 gemäß den fachspezifischen Bestimmungen der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung vom 22.09.2000 ablegen.

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