Biologische Anthropologie

(Abschluss Magisterprüfung, Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar zu biologisch-anthropologischen Untersuchungsmethoden (ZP).
Nachweis der Teilnahme an einem Beratungsgespräch.

 

 

 

II. Zwischenprüfung

 

§ 1 Art der Prüfung

Die Zwischenprüfung wird punktuell durchgeführt.
 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Erfolgreiche Teilnahme an
1. einem Proseminar zu biologisch-anthropologischen Untersuchungsmethoden
2. einem biologisch-anthropologischen Praktikum
3. einem Proseminar aus dem Bereich der Historischen Anthropologie

(2) Lesekenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen gemäß den unten gegebenen Hinweisen.
 

§ 3 Durchführung der Prüfung


(1) Die Prüfung ist mündlich und dauert etwa 30 Minuten.
(2) Nachweis der Fähigkeit, auf der Grundlage des in den Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums behandelten Stoffes mit anthropologischen Fragestellungen umgehen zu können.
 

Hinweise:

(1) Der in § 2 Abs. 1 Ziff. 3 genannte Leistungsnachweis darf nicht in einem Fach erworben werden, das zu den Studienfächern des bzw. der Studierenden gehört.
(2) Erforderliche Kenntnisse in einer modernen Fremdsprache gemäß § 2 Abs. 2 werden nachgewiesen:
- durch eine mindestens ausreichende Note im Reifezeugnis oder
- durch den Nachweis von Unterricht mit mindestens mindestens ausreichenden Noten in vier aufeinanderfolgenden Halbjahren der Oberstufe oder
- durch vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise.
 
 

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

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