Geographie

(Abschluss Magisterprüfung, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Haupt- und Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Vorlesung "Einführung in die Kulturgeographie" (Wirtschaftsgeographie oder Bevölkerungs- und Sozialgeographie oder Allgemeine Siedlungsgeographie) und an einer Vorlesung "Einführung in die Physische Geographie" (Klimageographie oder Geomorphologie oder Biogeographie).

 

 

 

II. Zwischenprüfung

 

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird in Haupt- und Nebenfach punktuell durchgeführt.

 

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

(1) Hauptfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

a) einer Einführungsübung einschließlich vier Geländetagen,

b) einem Proseminar zur Physischen Geographie,

c) einem Proseminar zur Kulturgeographie,

d) einer kartographischen Übung I einschließlich Geländetag (Kartographische Darstellung geographischer Sachverhalte),

e) drei geographischen Exkursionstagen bei mindestens zwei Exkursionen,

f) einer Übung zu Arbeitstechniken/Methoden/Propädeutik (wahlweise EDV oder Gesteinskundeübung oder Methoden zur empirischen Sozialforschung oder Raumforschung und Landesplanung oder Luftbildinterpretation oder Bodenkunde).

(2) Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an

a) einer Einführungsübung einschließlich vier Geländetagen,

b) einem Proseminar zur Kulturgeographie,

c) einer kartographischen Übung I einschließlich Geländetag (Kartographische Darstellung geographischer Sachverhalte),

d) drei geographischen Exkursionstagen bei mindestens zwei Exkursionen,

e) einer Übung zu Arbeitstechniken/Methoden/Propädeutik (wahlweise EDV oder Gesteinskundeübung oder Methoden zur empirischen Sozialforschung oder Raumforschung und Landesplanung oder Luftbildinterpretation oder Bodenkunde).

 

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

(1) Die Prüfung ist mündlich und dauert ca. 40 Minuten. Sie wird als Kollegialprüfung vor einem oder einer Vertreter/in der Physischen Geographie und der Kulturgeographie abgelegt. Jedes dieser beiden Fachgebiete wird ca. 20 Minuten von der bzw. dem jeweiligen Prüfenden geprüft.

(2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Gebiete:

a) im Fachgebiet Physische Geographie auf zwei der folgenden Teilgebiete:

Geomorphologie, Klimatologie, Biogeographie

b) im Fachgebiet Kuturgeographie auf zwei der folgenden Teilgebiete:

Wirtschaftsgeographie, Siedlungsgeographie, Sozial- und Bevölkerungsgeographie.

Die in der Orientierungsprüfung gewählten Teilgebiete sind dabei ausgeschlossen.

Im Hauptfach werden höhere Anforderungen gestellt als im Nebenfach.

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