Historische Anthropologie

(Abschluss Magisterprüfung und Promotion, Haupt- und Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 05.08.2005 (10. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

Studierende, die ihr Studium im Fach Historische Anthropologie vor dem 01.10.2005 aufgenommen haben, können die Orientierungsprüfung auf Antrag längstens bis zum 31.03.2007 gemäß den fachspezifischen Bestimmungen der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung vom 11.09.2002 ablegen.

Studierende, die ihr Studium im Fach Historische Anthropologie vor dem 01.10.2005 aufgenommen haben, können die Zwischenprüfung auf Antrag längstens bis zum 30.09.2008 gemäß den fachspezifischen Bestimmungen der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung vom 11.09.2002 ablegen.

* Inkrafttreten

Die Änderungssatzung vom 05.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

 

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 11.09.2002 (4. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

I. Orientierungsprüfung

 

Haupt- und Nebenfach

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Proseminar zur Einführung in die Historische Anthropologie (ZP).

Nachweis der Teilnahme an einem Beratungsgespräch.

 

 

II. Zwischenprüfung

 

§ 1 Art der Prüfung

 

Die Zwischenprüfung wird im Haupt- und Nebenfach punktuell durchgeführt.

 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

 

(1) Hauptfach

1. Erfolgreiche Teilnahme an

a) einem Proseminar zur Einführung in die Historische Anthropologie

b) zwei Proseminaren oder einem Proseminar oder einer Übung aus dem Bereich der Historischen Anthropologie

c) einem Proseminar zu biologisch-anthropologischen Untersuchungsmethoden

c) einem biologische-anthropologischen Praktikum

2. Latinum und Lesekenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen gemäß den unten gegebenen Hinweisen.

(2) Nebenfach

1. Erfolgreiche Teilnahme an

a) einem Proseminar zur Einführung in die Historische Anthropologie

b) einem Proseminar oder einer Übung aus dem Bereich der Historischen Anthropologie

c) einem Proseminar zu biologisch-anthropologischen Untersuchungsmethoden

2. Latinum und Lesekenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen gemäß den unten gegebenen Hinweisen.

 

§ 3 Durchführung der Prüfung

 

Haupt- und Nebenfach

(1) Die Prüfung ist mündlich und dauert etwa 30 Minuten.

(2) Nachweis der Fähigkeit, auf der Grundlage des in den Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums behandelten Stoffes mit anthropologischen Fragestellungen umgehen zu können.

(3) Im Hauptfach werden in der Prüfung höhere Anforderungen gestellt als im Nebenfach.

 

Hinweise:

(1) Die in § 2 Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. b) genannten Leistungsnachweise bzw. der in § 2 Abs. 2 Ziff. 1 Buchst. b) genannte Leistungsnachweis dürfen/darf nicht in einem Fach erworben werden, das zu den Studienfächern des bzw. der Studierenden gehört.

(2) Erforderliche Kenntnisse in einer modernen Fremdsprache gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 2 und § 2 Abs. 2 Ziff. 2 werden nachgewiesen:

- durch eine mindestens ausreichende Note im Reifezeugnis oder

- durch den Nachweis von Unterricht mit mindestens ausreichenden Noten in vier aufeinanderfolgenden Halbjahren der Oberstufe oder

- durch vom zuständigen Fachzwischenprüfungsausschuss als äquivalent anerkannte Nachweise.

(3) Die Zwischenprüfung wird von einem Prüfer bzw. einer Prüferin abgenommen, der bzw. die keinem Fach angehört, das zu den Studienfächern des bzw. der Studierenden gehört.

 

 

* Die Änderungssatzung vom 11.09.2002 tritt am 01.10.2002 in Kraft.

Studierende, die ihr Studium im Fach Historische Anthropologie vor dem 01.10.2002 aufgenommen haben, können die Orientierungsprüfung auf Antrag längstens bis zum 30.09.2004 gemäß den fachspezifischen Bestimmungen der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000 ablegen.

Studierende, die ihr Studium im Fach Historische Anthropologie vor dem 01.10.2002 aufgenommen haben, können die Zwischenprüfung auf Antrag längstens bis zum 30.09.2005 gemäß den fachspezifischen Bestimmungen der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000 ablegen.

 

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