Psychologie

(Abschluss Magisterprüfung, Nebenfach)

Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Universität Freiburg in den Studiengängen Lehramt, Magister und Promotion der Philosophischen Fakultäten vom 22.09.2000, zuletzt geändert am 12.08.2005 (11. Änderungssatzung/Auszug)* - Anlage B

 

 

I. Orientierungsprüfung

 

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Seminar aus einem der folgenden Bereiche (ZP): Allgemeine Psychologie I, Allgemeine Psychologie II, Entwicklungspsychologie, Differentielle Psychologie und Persönlichkeitsforschung, Sozialpsychologie. 

 

 

 

II. Zwischenprüfung

 

§ 1 Art der Prüfung

Die Zwischenprüfung wird punktuell durchgeführt.
 

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen

Der oder die Studierende meldet sich unter Einhaltung der festgelegten Fristen beim Prüfungsamt für Psychologie zur mündlichen Prüfung an. Der Anmeldung sind zwei qualifizierte Seminarscheine beizufügen. Ein Schein soll in einem Seminar, das zu dem für die mündliche Prüfung gewählten Bereich (s. § 3) gehört, erworben worden sein. Durch einen weiteren Schein soll die aktive Teilnahme an einem Seminar, das einem zweiten der fünf unter § 3 genannten Bereiche zugeordnet ist, nachgewiesen werden.
 

§ 3 Durchführung der Prüfung


Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von ca. 30 Minuten Dauer. Prü- fungsgegenstand sind allgemeine Grundkenntnisse in einem der fünf Bereiche: Allgemeine Psychologie I, Allgemeine Psychologie II, Entwicklungspsychologie, Persönlichkeitspsychologie, Sozialpsychologie.

* Die Änderungssatzung vom 12.08.2005 tritt am 01.10.2005 in Kraft.

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