Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung der Philosophischen Fakultäten der Universität Freiburg

Der Text dieser Prüfungsordnung wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbeabsichtigt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die, bei der Gemeinsamen Kommission einsehbaren, amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Freiburg im Breisgau veröffentlichten Satzungen.

 

Allgemeiner Teil

A.I   Orientierungsprüfung
A.II  Zwischenprüfung

 

Fachspezifische Teile der Orientierungs- und Zwischenprüfungsordnung (Anlagen B und C)

Bitte beachten Sie im Magisterstudiengang unbedingt die unten aufgeführten Anmerkungen!


Hauptfächer im Lehramtsstudiengang
 



Hauptfächer im Magisterstudiengang und im Studiengang Grundständige Promotion
 


Nebenfächer im Magisterstudiengang und im Studiengang Grundständige Promotion
 

 

* Aufhebung dieser Magisterfächer zum WS 2006/07

Seit WS 2006/07 werden keine Studienanfänger/innen (= 1. Fachsemester) mehr in diese Fächer aufgenommen - unabhängig davon, ob es sich um "echte" Studienanfänger/innen handelt oder um Studierende, die bereits im Magisterstudiengang (oder einem anderen Studiengang) eingeschrieben sind.
Ferner werden seit SS 2007 Hochschulwechsler/innen nicht mehr in einem aufgehobenen Fach eingeschrieben - unabhängig davon, in welchem Fachsemester sie sich in diesem Fach befinden.

Die Orientierungsprüfung kann in den zum WS 2006/07 aufgehobenen Fächern - unter Berücksichtigung der individuell geltenden Prüfungsfristen (OZPO, Teil A I/§ 4) - längstens bis zum 30.09.2008 abgelegt werden.
Die Zwischenprüfung kann in den zum WS 2006/07 aufgehobenen Fächern - unter Berücksichtigung der individuell geltenden Prüfungsfristen (OZPO, Teil A II/§ 10) - längstens bis zum 31.03.2010 abgelegt werden.


** Aufhebung dieser Magisterfächer zum WS 2007/08


Ab WS 2007/08 werden keine Studierenden mehr in diese Fächer aufgenommen - unabhängig davon, ob es sich um Studienanfänger/innen handelt oder um Studierende höherer Fachsemester.

Die Orientierungsprüfung kann in den zum WS 2007/08 aufgehobenen Fächern - unter Berücksichtigung der individuell geltenden Prüfungsfristen (OZPO, Teil A I/§ 4) - längstens bis zum 30.09.2009 abgelegt werden.
Die Zwischenprüfung kann in den zum WS 2007/08 aufgehobenen Fächern - unter Berücksichtigung der individuell geltenden Prüfungsfristen (OZPO, Teil A II/§ 10) - längstens bis zum 31.03.2011 abgelegt werden.


*** Diese Magisterfächer wurden bereits vor längerer Zeit aufgehoben. Bitte beachten Sie die in den fachspezifischen Teilen genannten Fristen zum Ablegen der Magisterprüfung.

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